BRS-ASP
Exportsperre für Schweinefleisch: Berlin verhandelt mit Peking
Nach der Sperrung Deutschlands für Schweinefleischexporte nach China in Folge des an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verstorbenen Wildschweines in Brandenburg, arbeitet die Bundesregierung derzeit mit Hochdruck daran, die Ausfuhr von Schweinefleisch nach China wieder zu ermöglichen. Im Bundeslandwirtschaftsministerium unter Ressortchefin Julia Klöckner laufen auf höchster Ebene Gespräche mit Peking, dabei bestehen durchaus berechtigte Hoffnungen, die Vermarktung in die Volksrepublik wieder ins Rollen zu bringen. Eines der Ziele ist die Anerkennung des sogenannten Regionalisierungsprinzips hinsichtlich des ASP-Geschehens in Deutschland. Hiernach werden die Einfuhrzertifikate so angepasst, dass Ausfuhren aus nicht von der Schweinepest betroffenen Gebieten in Deutschland wieder möglich sein können. Die deutschen Schweinebetriebe verfügen über hohe Bio-Sicherheitsstandards, so dass ein Übertreten auf Hausschweine unwahrscheinlich erscheint.
Afrikanische Schweinepest: Fünf weitere Fälle bei Wildschweinen bestätigt
Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat am heutigen Dienstag bei fünf weiteren Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Die Tiere wurden nahe der Gemeinde Neuzelle im Landkreis Oder-Spree gefunden. Die Fundorte liegen alle im bereits festgelegten gefährdeten Gebiet. Das teilte das Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg heute mit. Es handelt sich um vier tot aufgefundene Wildschweine (Fallwild) sowie um ein krank erlegtes Wildschwein. Wie in solchen Fällen vorgeschrieben wird Untersuchungsmaterial der fünf Kadaver noch heute zum Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) geschickt, das die Untersuchungsergebnisse bestätigen muss.
Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa zum Schutz vor ASP
Auf Grund des amtlich festgestellten Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa in Brandenburg tritt gemäß § 14 d Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) eine Tierseuchenallgemeinverfügung in Kraft. Darin wird ein gefährdetes Gebiet festgelegt in dem wiederum ein Kerngebiet ausgewiesen wird. In der gefährdeten Zone gelten für Schweinehalter umfangreiche Einschränkungen.
VDF-Musterkrisenhandbuch zur ASP wurde aktualisiert
Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) hat darauf hingewiesen, dass das Musterkrisenhandbuch für Schlachtbetriebe zur Afrikanischen Schweinepest am vergangenen Freitag erneut aktualisiert worden ist. Die neueste Version kann hier abgerufen werden.
ASP-Risikoampel jetzt auch in der Schweiz
Die ASP-Risikoampel ist ein digitales Servicetool und bietet Landwirten die kostenfreie Möglichkeit, die individuelle betriebliche Biosicherheit zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) freiwillig und anonym bewerten zu lassen. Die Universität Vechta hat zusammen mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und QS dieses Präventionsangebot im vergangenen Jahr in Deutschland entwickelt. Im Rahmen einer Online-Tagung wurde nun zusammen mit der SUISAG als Vertreter der Schweizer Schweinebranche die neu entwickelte ASP-Risikoampel Schweiz
vorgestellt. Am 22. September 2020 um 14:00 Uhr führt die SUISAG ein kostenfreien Online-Seminars zur Einführung der ASP-Risikoampel Schweiz durch.
EU-„Fact sheet“ zur Afrikanischen Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) grassiert seit Monaten in Osteuropa - einen Fall gab es auch bei einem Wildschwein in Belgien. Früh war das Virus in Polen nah an die deutsche Grenze gerückt. Das Land versuchte mit Absperrungen, intensiver Wildschwein-Bejagung und Keulung großer Schweinebestände eine Ausbreitung einzudämmen. Vor allem die kleinen Hinterhofhaltungen von Hausschweinen galten als Problem.
Nun hat ein Wildschwein das Virus nach Deutschland eingeschleppt. Was das bedeutet, welche Vorkehrungen Schweinehalter jetzt treffen müssen sowie die neuesten Infos zur Verbreitung finden Sie auf den einschlägigen Behördenseiten oder und auch in den Fachmedien. Am vergangenen Donnerstag hat die EU-Kommission ein neues Fact sheet
zur Afrikanischen Schweinepest veröffentlicht. Checken Sie vorsichtshalber erneut Ihr betriebliches Biosicherheitsrisiko mit der ASP-Risikoampel.
BfR: ASP stellt keine Gefahr für Verbraucher und Verbraucherinnen dar
Die am 10. September 2020 erstmals in Deutschland bei einem Wildschwein festgestellte Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt für den Menschen keine Gesundheitsgefahr dar. Der Erreger der ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar
, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Weder vom direkten Kontakt mit kranken Tieren noch vom Verzehr von Lebensmitteln, die von infizierten Haus- oder Wildschweinen stammen, geht ein Risiko für die Gesundheit aus.
Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschwein in Deutschland
Bei einem in Brandenburg nahe der deutsch-polnischen Grenze tot aufgefundenen Wildschwein wurde das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg wies spezifische Genomsequenzen des ASP-Virus in den vor Ort entnommenen Proben nach. Das Nationale Referenzlabor für ASP des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems bestätigte den Befund am 10.09.2020. Es handelt sich um den ersten Fall von ASP in Deutschland. Beprobt wurden aufgefundene Knochen des weitgehend verwesten Kadavers. Es ist also davon auszugehen, dass der Eintrag bereits vor einigen Wochen stattgefunden hat. Das Landeskrisenzentrum sowie die lokalen Krisenstäbe der Landkreise Oder-Spree und Spree-Neiße seien aktiviert worden. Die Fundstelle selbst sei zunächst gesichert und desinfiziert worden. Weiterhin werde ein vorläufiges gefährdetes Gebiet mit einem Radius von mind. 15 Kilometern ausgewiesen. Dies ragt in beide Landkreise sowie nach Polen hinein.
Innerhalb des 15-Kilometer-Radius gelten folgende örtliche Maßnahmen:
- striktes Jagdverbot für alle Wildarten
- Organisation der Fallwildsuche
- Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe
- forst- und landwirtschaftliche Maßnahmen werden eventuell untersagt
- Jäger, die zusätzlich Schweinehalter sind, werden ermittelt
- Jäger, die sich in letzter Zeit schon stark eingebracht haben, sollen weiter informiert werden
- Es dürfen keine Schweine und kein Schweinefleisch aus dem gefährdeten Gebiet verbracht werden.
Im vorläufig gefährdeten Gebiet wird eine Kernzone von mind. drei Kilometern eingerichtet. Diese soll eingezäunt und ein Betretungsverbot verhängt werden, so der Landestierarzt Dr. Stephan Nickisch.
Nach vorläufigen Informationen hat Korea die Einfuhr von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen aus Deutschland verboten.
Auf Anfrage des BRS teilte BMEL mit, dass seitens China und weiterer Drittländer nicht mit einer Regionalisierung zu rechnen sei. Man stehe aber vor allem mit China in Kontakt und setze sich dafür ein, dass ausschließlich Restriktionsgebiete vom Importstopp verboten betroffen sein werden. Innergemeinschaftlich bestehen Vorgaben, die den Handel weiter ermöglichen.
Alle Informationen zur ASP, Empfehlungen und Handlungshinweise finden Sie auf der FLI-Webseite unter > Tierseuchengeschehen > Afrikanische Schweinepest: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest.