BRS-ASP
Aktualisierter Fragen- und Antworten-Katalog des Landwirtschaftsministeriums Niedersachsen zur ASP
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat vor dem Hintergrund der jüngsten ASP-Fälle in Niedersachsen alle wichtigen Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) aktualisiert (Stand: 03.08.2022). Die aktuelle Entwicklung rund um den ASP-Ausbruch in Niedersachen wird aufgezeigt und das weitere Vorgehen nach der Schlachtung der Schweine aus der Sperrzone wird erörtert.
ASP: In Brandenburg startet dreistufige Ausstiegsstrategie
Im Landkreis Oder-Spree, der als erster von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen war, wird mit dem Rückbau der Zäune um das Kerngebiet begonnen. Diese Maßnahme ist Teil der dreistufigen Ausstiegsstrategie, mit der die für Schweine hochansteckende Krankheit getilgt werden soll. Wird drei Monate lang kein positiver ASP-Befund festgestellt und konnte die Schwarzwildpopulation auf maximal 20 % des ursprünglichen Bestandes reduziert werden, kann mit der Aufhebung von Kerngebieten begonnen werden. Möglich wurde das nur, Dank des unermüdlichen Einsatzes der Jäger.
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2022 der Grafschaft Bentheim zum Schutz gegen die ASP
Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat am 04.07.2022 im Amtsblatt die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2022 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) veröffentlicht.
ASP im Emsland: Ferkel dürfen in der Sperrzone verbracht werden
Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Emsland macht das Landwirtschaftsministerium (ML) darauf aufmerksam, dass das Verbringen von Ferkeln aus der Überwachungszone in andere Betriebe innerhalb der Überwachungszone mit behördlicher Genehmigung möglich ist. Einen entsprechenden Erlass hat das ML an die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim übermittelt. Wöchentlich erlangen dort zirka 3.000 Ferkel die Marktreife. Der Erlass konkretisiert, dass unter Beachtung bestimmter tierseuchenrechtlicher Anforderungen Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbringungsverbot möglich sind. So können Transporte von Schweinen zwecks Durchlaufen des Produktionszyklus aus einem Betrieb in der Überwachungszone in einen anderen Betrieb in der Überwachungszone von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich der Bestimmungsbetrieb innerhalb derselben Lieferkette befindet.
Änderung des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 mit Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP
Am 19.07.2022 wurde im Amtsblatt der Europäischen Kommission die Durchführungs-VO (EU) 2022/1234 vom 18. Juli 2022 zur Änderung des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest veröffentlicht.
Anpassung des Leitfaden "Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben" an das EU-Tiergesundheitsrecht
Nachdem in einem Bestand mit Hausschweinen im südlichen Landkreis Emsland der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen wurde, werden wirksame Biosicherheitsmaßnahmen immer wichtiger. Nicht erst im Krisenfall, sondern bereits in seuchenfreien Zeiten müssen tierhaltende Betriebe die rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts, Animal Health Law (AHL), erfüllen. Das AHL ist seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden. Auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen wurde daher schon Ende November 2021 die Arbeitsgruppe Biosicherheit in Schweinehaltungen
mit maßgeblichen Akteuren gegründet. In dieser AG wurde der neue Leitfaden Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU
inklusive Checklisten erarbeitet. Er bietet eine Grundlage, den Anforderungen des EU-Rechts gerecht zu werden und bezieht sich auf die aktuellen Rechtsvorschriften.
Tönnies Agrarblog: Mit Biosicherheit gegen ASP vorbeugen
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) zeigt auch in Deutschland grade sehr deutlich, wie wichtig es ist, auf den Höfen auf Biosicherheit zu achten. Welche Maßnahmen bei einem ASP-Ausbruch ergriffen werden und wie man vorbeugen kann, erfährt Franziska Budde auf dem Hof der Landwirte Britta und Frank.
Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Uckermark
Aufgrund eines amtlich festgestellten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen im Landkreis Uckermark am 02.07.2022 hat die Landrätin gemäß der Verordnung (EU) 2016/429, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i. V. m. §§ 11, 11a und 11b der Schweinepest-Verordnung die Restriktionsgebiete festgelegt mit Maßnahmen zum Seuchenschutz angeordnet und bekanntgegeben.
In der Anlage hat der BRS die für die Verbringung von Tieren aus Sperrzonen aus seiner Sicht wichtigsten Passagen der DUR (EU) 2021/605 unter Berücksichtigung der DER (EU) 2020/687 in einem Dokument zusammengefasst. Die Zusammenstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann das Studium der gesamten Verordnung nicht ersetzen.
ASP-Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet eingerichtet
Zur Bekämpfung des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinbestand in der Uckermark wurde eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die am Donnerstag in den regionalen Tagezeitungen bekanntgemacht und auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht wird.
ASP-Ausbruch im Emsland: Proben des Kontaktbetriebes negativ
Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Emsland wurde ein Kontaktbetrieb in Freren mit zirka 1.800 Mastschweinen festgestellt. Dieser hatte zuletzt Ferkel von dem betroffenen Hof in Emsbüren bekommen. Entsprechende Stichproben des Tierbestandes aus Freren wurden vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht. Die Befunde der Proben sind negativ.