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Landwirte können nicht zur Flächenstilllegung verpflichtet werden
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 4. September entschieden, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmittel nicht mit einer Biodiversitätsauflage, also einer faktischen Flächenstilllegung verknüpft werden darf. Das Bundeslandwirtschaftsministerium begrüßte die Entscheidung in einer Pressemeldung.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz soll es jährlich 50 Millionen Euro für einen Sonderrahmenplan Insektenschutz
geben," teilt das Ministerium in der Meldung mit.
Abschwächung des Flächenverbrauchs
hib - Die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke hat sich in ihrer Dynamik abgeschwächt. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort (19/12697) auf eine Kleine Anfrage (19/11956) der AFD-Fraktion zu direkten und indirekten Landnutzungsänderungen fest. Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke habe in Deutschland im Zeitraum von 2014 bis 2017 durchschnittlich 58 Hektar pro Tag gegenüber 73 Hektar pro Tag im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2013 und 120 Hektar pro Tag im Durchschnitt der Jahre 1993 bis 2003 betragen. Gemessen an dem Ziel der Bundesregierung, die tägliche Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren und bis 2050 das Ziel keiner Flächenneuinanspruchnahme zu erreichen, sei der Wert allerdings noch immer zu hoch. Außerdem sei die Abnahme von Agrarflächen höher als 58 Hektar pro Tag, weil zusätzlich Flächen für Photovoltaikanlagen, Forst-, Naturschutz- und Gewässerflächen umgewandelt würden. Für diese Nutzungsänderungen lägen aber keine Daten vor.
Mit Bioenergie zu mehr Klimaschutz in der Tierhaltung
Die Bioenergieverbände haben heute ein Maßnahmenpapier zum Thema Güllevergärung vorgelegt. Darin schlagen sie gemeinsam Instrumente vor, um die Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen auszubauen und so zusätzlichen Klimaschutz und Erneuerbare Energien mit einer nachhaltigen Tierhaltung zu verbinden.
So sehen die Details des Agrarpakets aus
Das Umweltministerium hat sich mit Einschränkungen für den Pflanzenschutz im Agrarpaket durchgesetzt. Der Kompromiss zu Tierwohllabel und Umschichtung war vorher durchgesickert.
IVA kritisiert Glyphosatausstieg
Zur Ankündigung der Bundesregierung, die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Herbizid-Wirkstoff Glyphosat nicht über das Jahr 2023 zu verlängern, kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), Dr. Dietrich Pradt: Die Bundesregierung nimmt Entscheidungen vorweg, die in den kommenden Jahren auf europäischer Ebene auf fundierter wissenschaftlicher Basis getroffen werden müssen. So ist die Ankündigung eines nationalen Glyphosat-Ausstiegs zunächst einmal Symbolpolitik. Für die deutsche Landwirtschaft bedeutet dies einen erheblichen Wettbewerbsnachteil, für die Hersteller dagegen geht Planungssicherheit verloren, wenn auf das EU-Recht kein Verlass mehr ist. Vor allem aber ist fraglich, ob Ziele wie Arten-, Insekten- oder Klimaschutz durch diese politische Entscheidung wirklich erreicht werden. Denn ohne wirksame Herbizide werden umweltverträgliche Formen des modernen Ackerbaus wie eine konservierende Bodenbearbeitung weiter erschwert
, so Pradt.
Journalistenpreis "Grüne Reportage" zum fünften Mal ausgeschrieben
In diesem Jahr schreibt der Verband Deutscher Agrarjournalisten den Journalistenpreis Grüne Reportage
zum fünften Mal aus. Sponsor des VDAJ-Journalistenpreises ist wieder die Dr. Bernard Krone-Stiftung. Eingereicht werden können journalistische Arbeiten in den vier Kategorien. Einreichungsschluss ist der 31. Januar 2020. Die Einreichungen sind ab dem 1. Oktober 2019 möglich. Bitte senden Sie Ihre Reportagen/Beiträge digital an Friederike Krick, intern@vdaj.de. Für Rückfragen: 01 70 / 311 06 09.
Antibiotikaresistenzen: Genetische Analysen machen europaweite Verbreitungswege von Erregern sichtbar
Gegen sogenannte extrem resistente Bakterien sind fast alle bekannten Antibiotika wirkungslos. Die Anzahl an Todesfällen, die sich auf eine Infektion mit solchen Erregern zurückführen lassen, hat sich zwischen 2007 und 2015 in Europa mehr als versechsfacht. Wie sich diese Bakterien verbreiten, beschreibt eine internationale Forschergruppe um Wissenschaftler des Universitätsklinikums Freiburg in einer Studie, die am 29. Juli 2019 in der Fachzeitschrift Nature Microbiology erschienen ist. Demnach leisten Krankenhäuser und die Verlegung von Patienten den entscheidenden Beitrag zur Verbreitung der Erreger. Nur eine geringe Rolle spielen Übertragungen in der Allgemeinbevölkerung, aus der Umwelt, der Landwirtschaft und über Lebensmittel.
Auswirkungen der neuen EU-Tierarzneimittel-Verordnung
Mit der neuen EU-Verordnung über Tierarzneimittel werden ab 28. Januar 2022 erstmals EU-weite harmonisierte Vorschriften für Tierarzneimittel gelten. Bis dahin sind noch weitere Rechtsvorschriften zu erlassen und nationale Gesetze anzupassen. Welche Auswirkungen die neue Verordnung für alle Beteiligten wie Zulassungsbehörden, pharmazeutische Industrie und Tierärzte hat, darüber möchte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei einem zweitägigen Symposium am 5. und 6. November 2019 in Berlin informieren. Fachleute aus dem In- und Ausland werden sich auch mit aktuellen Entwicklungen zur Sicherheit und Qualität von Tierarzneimitteln auseinandersetzen.
"Klimawandel“ im Kuhstall: Hitzestress und andere Signale
Schon ab 10° C kann es Beeinträchtigungen geben und ein Einfluss auf die Leistung und die Gesundheit bzw. Fruchtbarkeit gemessen werden. Es ist daher notwendig sich frühzeitig mit Möglichkeiten der Klimaregulierung im Stall auseinanderzusetzen und auch Zeichen der Tiere richtig zu deuten. Die Kammer Niedersachsen bietet hierzu ein Seminar rund um die Themen Lüften, Kühlen, Wasserversorgung mit praktischen Seminarelementen im LBZ Echem am 18.09.an.
Wirtschaftsdünger: Meldeprogramm aktualisiert
Im Rahmen der düngerechtlichen Kontrollen fällt immer wieder auf, dass die Kennzeichnungsanforderungen der Düngemittelverordnung von den Abgebern und Inverkehrbringern von Wirtschaftsdüngern gar nicht oder nicht richtig umgesetzt werden. Als Service wurde das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger um einen Deklarationsmanager erweitert. Die Nutzung ist freiwillig.
Neu ist der Deklarationsmanager. Mit diesem können auf freiwilliger Basis Deklarationen erstellt und im Programm an die Empfänger weitergeleitet werden. Abgabemeldungen können auf dieser Basis der Deklaration erstellt werden, so dass sich der Erfassungsaufwand verringert. Der Betriebsspiegel enthält unter Ziffer 6 eine erweiterte Übersicht mit den Nährstofffrachten je Wirtschaftsdüngerart (N-Gesamt und P2O5) in den Aufnahmen und Abgaben.