BRS News Rind
7 % weniger Arbeitskräfte in der Landwirtschaft von 2020 bis 2023
Im Zeitraum von März 2022 bis Februar 2023 waren in Deutschland rund 876 000 Arbeitskräfte in der Landwirtschaft beschäftigt. Wie das Statistische Bundesamt nach Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung 2023 mitteilt, waren das rund 7 % oder 62 000 Arbeitskräfte weniger als bei der Landwirtschaftszählung 2020. Diese Entwicklung ist auf den starken Rückgang der Zahl der Saisonarbeitskräfte um 12 % sowie der Familienarbeitskräfte um 8 % zurückzuführen. Demgegenüber stieg die Zahl der ständigen Arbeitskräfte in der Landwirtschaft seit 2020 um 3 %. Im gleichen Zeitraum ging die Zahl landwirtschaftlicher Betriebe um rund 3 % zurück. Familienarbeitskräfte sind nach wie vor die größte Beschäftigtengruppe in der Landwirtschaft, in den westlichen Bundesländern machen sie knapp die Hälfte der Arbeitskräfte aus. Mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe verfügten 2023 über zusätzliche Einkommensquellen wie Erzeugung erneuerbarer Energien, der Forstwirtschaft und der Direktvermarktung eigener Produkte.
Zuwendung für zuwendungsfähige Mehrgefahrenversicherungen in der Landwirtschaft ab dem Erntejahr 2025
Ziel der Förderung ist die Stärkung der betrieblichen Risikovorsorge aufgrund von Risiken durch Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Das Risiko Hagel kann Bestandteil der Versicherung sein, ist aber nicht förderfähig. Die Förderung soll klimabewusst wirtschaftenden Betrieben zugutekommen; dafür ist die Förderung an ein Priorisierungsverfahren gebunden. Die Teilnahme an bestimmten Öko-Regelungen und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen stellt entsprechende Priorisierungskriterien dar.
Die E-Rechnung wird ab 2025 für Unternehmer und Selbstständige Pflicht
ecovis - Die Ampel-Regierung hat die Pflicht zur Erstellung und zum Empfang von elektronischen Rechnungen ab 2025 auf den Weg gebracht. Betroffen sind alle umsatzsteuerrechtlichen Unternehmer. Für Selbstständige, Kleinunternehmen oder pauschalierende Landwirte gibt es keine Vereinfachung. Jeder von ihnen wird sie kurzfristig umsetzen müssen.
Corona-Schlussabrechnungen: Erneute Fristverlängerung bis zum 30. September 2024
ecovis - Empfänger von Überbrückungshilfen können ihre Schlussabrechnungen noch bis zum 30. September 2024 über ihren steuerlichen Berater einreichen. Das gilt jedoch nur, wenn bereits Fristverlängerungen – aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen der prüfenden Dritten – im digitalen Antragssystem beantragt wurden. Auf diese Fristverlängerung haben sich Bund und Länder geeinigt.
QS-FIN-Konfigurator – Mit wenigen Klicks passgenaue Biodiversitätsmaßnahmen für Ihren Betrieb ermitteln
Die Bewahrung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Umwelt haben heute eine größere Bedeutung als je zuvor. Mit dem Nachhaltigkeitsstandard Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN) hat QS eine Branchenlösung für die gesamte Wertschöpfungskette Obst, Gemüse, Kartoffeln entwickelt. Mit der FIN für das Handlungsfeld Biodiversität können QS-zertifizierte Erzeugerbetriebe seit Januar 2024 im Rahmen der regulären QS- bzw. QS-GAP-Audits ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit betätigen lassen.
Die QS-Tiergesundheitsberatung: Erste Proberechnung läuft
Mit der neuen Tiergesundheitsberatung für schweinehaltende Betriebe im QS-System möchte die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) die Tiergesundheit verbessern und den Tierschutz aktiv fördern. Damit diese neue Anforderung effizient greifen kann, wertet QS die vorhandenen Tiergesundheitsdaten regelmäßig aus und hat – zunächst für Schweinemäster – ein umfassendes Beratungskonzept entwickelt. Gleichzeitig stellt QS über einheitliche Schulungen die fachliche Expertise der Berater sicher.
Änderungen bei HI-Tier-Meldungen
Viehtransporteure müssen in NRW ihre Tierzu- und -abgänge nicht mehr an die Datenbank melden, wenn sie Ferkel zum Mäster transportieren.
Positive Mensch-Tier-Beziehungen: Rinder lernen schnell, mit Menschen umzugehen
Positive Mensch-Tier-Beziehungen in der Nutztierhaltung reduzieren den Stress und das Verletzungsrisiko bei Tieren und erleichtern deren Handhabung bei medizinischen Behandlungen, Kotprobennahmen, Besamungen oder Trächtigkeitsuntersuchungen. Eine dafür geeignete Lernmethode ist die Operante Konditionierung
. Frau Prof. Dr. Katrin Mahlkow-Nerge berichtet in einem aktuellen proteinmarkt-Fachbeitrag über eine Studie mit Jungrindern in der untersucht wurde, ob die Anwendung von operantem Konditionieren bei Jungrindern effektiv ist, um zum einen Stress bei den Tieren zu reduzieren und zum anderen, um den nahen Kontakt und die Handhabung der Rinder durch den Menschen zu erleichtern. Darüber hinaus sollte herausgearbeitet werden, wie viel Zeit ein Landwirt hierfür aufbringen muss.
Stand der Reform des Tierschutzgesetzes
(hib/NKI) Die Bundesregierung kann keinen konkreten Zeitplan dafür nennen, wann die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes vom 1. Februar 2024 im Kabinett behandelt wird. Das schreibt sie in der Antwort (20/11203) auf eine Kleine Anfrage (20/11049) der CDU/CSU-Fraktion. Nach der Wahrnehmung der Unions-Abgeordneten erzeuge der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes bei vielen Forschungseinrichtungen erhebliche Sorgen, indem diese eine Beschränkung ihrer in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Forschungsfreiheit befürchten
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Blauzungenkrankheit: Anwendung des autogenen BTV-3-Impfstoffs derzeit nicht möglich
Im September 2023 ist ein neuer Serotyp, Serotyp 3, des Blauzungenvirus in den Niederlanden aufgetreten. Bestehende Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit schützen nicht vor dem neuen Serotyp. Mehrere Pharmafirmen arbeiten an der Zulassung eines neuen Impfstoffs. Der SAN Group Biotech Germany GmbH wurde durch das Land Niedersachsen die Erlaubnis erteilt, einen autogenen BTV-3 Impfstoff herzustellen. Am 23.4.2024 hat die SAN Group Biotech Germany GmbH alle bis dahin ausgelieferten Impfstoffchargen des autogenen BTV-3 Impfstoffs, Anivac BTV-3, zurückgerufen und die Auslieferung bestellter Chargen gestoppt. Der Hersteller erklärt, dass bei Nachuntersuchungen Mängel bei Inprozesskontrollen festgestellt wurden und es nach Impfung zu Nachweisen des Virus mittels PCR kam. Die Verabreichung des Impfstoffes ist umgehend zu stoppen. Bereits geimpfte Tiere sind regelmäßig tierärztlich zu beobachten. Von einer Verbringung bereits geimpfter Tiere in BTV-3 freie Zonen ist abzusehen.