BRS News Schwein

22.06.2022

i.m.a-Lehrermagazin - Schlachtung als Thema für den Unterricht

Ohne die Schlachtung von Nutztieren ist die Ernährung mit Fleischprodukten nicht möglich. Damit dieser Aspekt der menschlichen Nahrungskette kein Tabu bleiben muss, erläutert das i.m.a-Lehrermagazin lebens.mittel.punkt sachlich und kindgerecht die Schlachtung am Beispiel des Schweins in einem Schlachtbetrieb.

 
21.06.2022

Schweinebestände in Niedersachsen gehen weiter zurück

Im Jahr 2022 gingen die Bestände an Schweinen in Niedersachsen erneut zurück, wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) anhand vorläufiger Ergebnisse aus dem Mai 2022 mitteilt. Mit einem Rückgang um 10,6% zum Mai 2021 (8,2 Mio. Tiere) markieren 7,3 Mio. Schweine den niedrigsten Schweinebestand der vergangenen zehn Jahre. Im Vergleich zum Mai 2012 schrumpfte der Bestand um nahezu ein Fünftel. Überdurchschnittlich ging die Anzahl der Eber (-53,1%) sowie der Zuchtsauen (-13,5%) im Vergleich zum Vorjahresmonat zurück. Im Mai 2022 wurden noch rund 2.100 Eber und 388.100 Zuchtsauen gehalten. Die Anzahl an Ferkeln sank im Vergleich zum Mai des Vorjahres um 12,6% auf rund 1,9 Mio. Tiere. Während im Mai 2012 noch etwa 8.000 Betriebe Schweine hielten, halbierte sich die Anzahl binnen zehn Jahren nahezu auf rund 4.400 Betriebe. Im Vergleich zum Mai 2021 stellten etwa 550 Betriebe die Haltung von Schweinen in Niedersachsen ein.

 
21.06.2022

Berichte über Landwirtschaft mit neuer Publikation zu den Besonderheiten des Klimaschutzes im Agrar- und Ernährungssystem

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in seiner Zeitschrift für Agrarpolitik und Landwirtschaft eine neue Publikationen zum Thema Besonderheiten des Klimaschutzes im Agrar- und Ernährungssystem – was müssen wir neu denken? veröffentlicht. In dem Beitrag von Peter Breunig von der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf und Marcus Mergenthaler von der Fachhochschule Südwestfalen werden die Ursachen des Klimawandels, die von der Landwirtschaft ausgehen, analysiert und Maßnahmen für die Landwirtschaft zur Verringerung klimaschädlicher Treibhausgase empfohlen. Es werden auch weitere Aspekte benannt, die neben dem Klimaschutz ebenso beachtet werden sollten, wie u. a. der Arten-, Boden-, Gewässerschutz, Wasserbedarf, das Tierwohl, Ernährungssicherheit, die Höhe der Erträge der erzeugten Lebensmittel und deren Preis.

 
21.06.2022

Neues DLG-Qualitätssiegel für Schaumann-Produkte zur TMR-Stabilisierung

Das DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel hat die drei Produkte Schaumasil 5.0, Silostar Liquid und Silostar TMR Protect der H. Wilhelm Schaumann GmbH aus Pinneberg jeweils mit einem DLG-Qualitätssiegel ausgezeichnet. Damit wurden erstmals Produkte aus der Produktgruppe der TMR-/PMR-Stabilisatoren prämiert, die die aerobe Stabilität der bereits gemischten Rationen verbessern und so die Futteraufnahme sowie die Gesundheit und das Leistungsvermögen der Tiere fördern können. Für die Prüfung der TMR- und PMR-Stabilisatoren haben die Experten des DLG-Testzentrums und die neutrale und unabhängige DLG-Prüfungskommission für Siliermittel eigens eine neue Prüfrichtlinie erarbeitet und verabschiedet. Wie die Fa. Schaumann in einer Pressemeldung mitteilt, überzeugten die Schaumann-Produkte die Experten der DLG-Teststation und die neutrale unabhängige DLG-Prüfungskommission für Siliermittel in der umfangreichen Verleihungsprüfung. Die mit Schaumasil 5.0, Silostar Liquid und Silostar TMR Protect behandelten Rationen erwärmten sich deutlich später, als die Kontroll-Mischrationen und könnten so die aerobe Stabilität sichern, den Energiegehalt erhalten und den Hefen- und Schimmelbesatz der Ration vermindern, so Schaumann.

 
20.06.2022

Online-Umfrage des Thünen-Instituts für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen

Im Rahmen des F.R.A.N.Z.-Projektes führt das Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen eine Online-Umfrage zu Biodiversitätsmaßnahmen durch. Ziel ist es, die Erfahrung und Einschätzung von Landwirtinnen und Landwirten zur Umsetzung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen besser kennen zu lernen. Um möglichst viele Teilnehmende für diese Maßnahmen zu gewinnen, braucht es geeignete ordnungs- und förderrechtliche Rahmenbedingungen. Dazu soll diese Befragung beitragen und wichtige Erkenntnisse liefern, die in die Ausgestaltung von Förderprogrammen und Beratungsangeboten einfließen sollen. Eine besondere Rolle spielen dabei Beweggründe und Hemmnisse für die Umsetzung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen durch Landwirte und Landwirtinnen. Die Teilnahme an der Online-Befragung ist freiwillig, anonym und bis Ende Juni möglich. Sie dauert ca. 15 Minuten.

 
17.06.2022

Investitionsprogramm Landwirtschaft: Rentenbank startet Interessenbekundung 2022

Das Investitionsprogramm Landwirtschaft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht in die nächste Runde. Die Landwirtschaftliche Rentenbank startet hierfür ein neues Interessenbekundungsverfahren. Vom 18.07.2022 bis zum 27.07.2022 können über ihr Förderportal die Interessenbekundungen abgegeben werden.
Um Chancengleichheit zu gewährleisten, verlieren die Interessenbekundungen aus dem April 2021 ihre Gültigkeit. Es müssen daher alle an einer Förderung interessierten Unternehmen an der neuen Interessenbekundung teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Interessenbekundung ist eine Registrierung im Rentenbank-Förderportal https://lw-foerderportal.rentenbank.de

Neu in dieser Antragsrunde ist, dass in der Kategorie Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern die Frist für die Erstellung des Zuschussantrags im Förderportal auf 120 Tage verlängert wurde. Grund dafür ist, dass die Verfahren der für die Förderung erforderlichen Baugenehmigung häufig sehr zeitintensiv sind. In den übrigen Kategorien (Maschinen der Außenwirtschaft und Separationsanlagen) bleibt die Frist von 30 Tagen bestehen.

 
17.06.2022

Mobile Schlachtung: Brandenburg setzt EU-Recht um

Die Schlachtung von Rindern, Schweinen und Einhufern (Pferde, Esel) ist in Brandenburg künftig direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb möglich. Durch einen entsprechenden Erlass setzt das Verbraucherschutzministerium eine neue EU-Vorgabe um, die nun Schlachtungen im Herkunftsbetrieb unter verbindlicher Nutzung einer mobilen Schlachteinheit der genannten Tierarten ermöglicht. Die neue EU-Verordnung ermöglicht es, bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde im Herkunftsbetrieb (neben dem bereits seit zehn Jahren in Deutschland zulässigen Kugelschuss von ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern) unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit zu schlachten. Für die mobile Einheit muss ein schlüssiges Nutzungskonzept vorliegen, das die Einhaltung der Hygienestandards für Schlachtungen gewährleistet und die Voraussetzung erfüllt, in die Zulassung des beteiligten Schlachtbetriebes nach EU-Hygienerecht integriert zu werden. Für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb ist zudem die Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes verpflichtend.

 
17.06.2022

Lidl führt als erster Händler flächendeckendes „5xD“-Angebot ein

Als zuverlässiger Partner der heimischen Landwirtschaft hat Lidl die Lieferkette für nahezu sein gesamtes Wurst- und Frischfleischsortiment auf 5xD umgestellt. Ab sofort bietet der Lebensmittelhändler in allen über 3.200 Filialen unter der Eigenmarke Metzgerfrisch Wurstwaren sowie Schweine-, Rind- und Geflügelfrischfleisch an, bei dem die Geburt, Aufzucht, Mast, Schlach­tung und Verarbeitung in Deutschland erfolgt. Damit will das Unternehmen die Vermarktung von deutschen Erzeugnissen stärken und dem Kundenwunsch nach heimischen Produkten nachkommen.

 
17.06.2022

QS-Akademie: E-Learning-Module für Schweinehalter

Mit zwei E-Learning-Modulen bietet die QS-Akademie Schweinehaltern eine praxisnahe und kompakte Möglichkeit, sich zu den Themen Richtiger Aufbau einer Hygieneschleuse sowie Tränkwasser zu informieren. Die kurzen Module sind in Lektionen unterteilt – dabei stellen Grafiken und Kurzfilme einen direkten Bezug zur Praxis her und zeigen konkrete Anregungen zur Verbesserung der Hygiene oder Tiergesundheit in den eigenen Betrieben auf. Mit Quizfragen können die Teilnehmer anschließend ihr Wissen kontrollieren. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung, die sie anteilig auch als Nachweis einer Fortbildungsmaßnahme für die ITW verwenden können.

 
17.06.2022

Afrikanische Schweinepest: Restriktionszonen in den Landkreisen Bautzen und Meißen werden angepasst

Aufgrund weiterer Fälle von Afrikanischer Schweinepest im Landkreis Meißen und im Landkreis Bautzen in Nähe der Landesgrenze zu Brandenburg erweitert der Freistaat Sachsen die Restriktionszonen mit tierseuchenrechtlich begründeten Auflagen. Die westliche Grenze der sogenannten Sperrzone II verläuft künftig nördlich von Meißen zunächst entlang der Elbe und dann mit dem Grödel-Elsterwerdaer-Floßkanal bis zur Landesgrenze zu Brandenburg. Im Norden des Landkreises Bautzen wird die Sperrzone II um ein dreieckiges Gebiet zwischen den Gemeinden Kamenz, Schwepnitz und Bernsdorf erweitert, das im Norden von der Landesgrenze begrenzt wird. Die Anordnungen für Land- und Forstwirtschaft, die Jägerschaft und die Öffentlichkeit in den bestehenden Sperrzonen bleiben unverändert erhalten und gelten auch in den Erweiterungsgebieten.