BRS News Schwein
Die neue elektronische Rechnung wird ab 2025 Pflicht in Deutschland
ecovis - Für bestimmte Umsätze ist ab 2025 verpflichtend eine E-Rechnung auszustellen. Wird gegen die Pflicht verstoßen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Außerdem wird der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug erhalten. Denn ihm liegt in diesem Fall keine ordnungsgemäße Rechnung vor. Die gesetzliche Umsetzung der E-Rechnung erfolgte im Wachstumschancengesetz.
Die wesentlichen Fakten sind:
- Ab 2025 muss jeder Unternehmer* E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können
- Ab 2025 müssen Unternehmer* für bestimmte Ausgangsumsätze E-Rechnungen ausstellen. Um den Wechsel zur E-Rechnung zu erleichtern, bestehen Übergangsregelungen.
In Bezug auf die Revisionssicherheit von Rechnungen, die an eine zentrale Mailadresse ausschließlich für Rechnungen verschickt werden sollen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden: digitalzentrum-augsburg.de/e-rechnung-archivierung.
Informationsveranstaltung zur Süddeutschen Schweinefleischerzeugung
Im Rahmen der Projekte SüdSchwein4Klima und Netzwerk Fokus Tierwohl
fand am 04. Juli in Ulm-Seligweiler eine gemeinsame Informationsveranstaltung statt, welche die Nachhaltigkeit der süddeutschen Schweinehaltung und deren zielgerichtete Gestaltung in den Mittelpunkt stellte. An der hybriden Veranstaltung nahmen rund 60 Teilnehmende der Wertschöpfungskette Schweinefleisch teil. Etwa 40 weitere Teilnehmende verfolgten die Veranstaltung online. Vertreten waren Verbände, schweinehaltende Betriebe, Züchter*innen, der Viehhandel, Schlachtbetriebe, Hersteller*innen von Wurst- und Fleischwaren sowie Vertreter*innen aus Verwaltung und Politik.
Komm ins Team Tierhaltung! Volontär/Redakteur (w, m, d) gesucht
Du hast Spaß an der Schweinehaltung, kennst Dich mit bewährten Produktionsverfahren aus, bist aber auch offen für neue Wege und Konzepte in der Nutztierhaltung? Das Team Tierhaltung mit den Fachzeitschriften top agrar und SUS sucht zum 1. September oder früher einen Volontär/Redakteur (m/w/d) für das Ressort Schweinehaltung.
Präsenzschulung „Tierschutz im Schlachtbetrieb richtig umsetzen“ der QS-Akademie
Welche tierschutzrechtlichen Vorschriften gelten bei der Schlachtung und welche Anforderungen müssen bei der Betäubungskontrolle und in Bezug auf Nachbetäubungssysteme beachtet werden? Diese und weitere Aspekte rund um die korrekte Umsetzung von Tierschutzvorgaben beim Schlachtprozess werden im Rahmen einer Präsenzschulung der QS-Akademie im September 2024 beleuchtet.
FAO-Studie: Aktuelle und prognostizierte Rolle der Landwirtschaft bei Treibhausgas-Emissionen
Dr. Dominik Wisser ist Mitautor einer FAO-Studie über die globalen Auswirkungen der Nutztierhaltung auf die Treibhausgas-Emissionen. Hierbei geht es zum einen um den Beitrag der Nutztierhaltung an den vom Menschen produzierten Treibhausgas-Emissionen entlang eines Life-Cycle-Ansatz, der alle Emissionen entlang der Wertschöpfungskette, also zum Beispiel Dünger für Futtermittel, berücksichtigt. Zum anderen legt Wisser in seiner Studie den Fokus auf eine Bewertung der zukünftigen Emissionen bis 2025. Die Autoren der Studie gehen davon aus, dass diese trotz einer globalen Produktionssteigerung gesenkt werden können, wobei weitere Anstrengungen und vor allem erhöhte Investitionen in den Sektor notwendig seien.
QS-Tiergesundheitsberatung: Projekt startet mit der Umsetzung
Das Projekt zur Einführung einer verpflichtenden Tiergesundheitsberatung für schweinehaltende Betriebe mit Mängeln bei der Tiergesundheit startet zum 1. August im QS-System mit der Umsetzung. Nach einer Schulungsphase können sich nun die Berater bei der QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) anmelden. Sobald die Anmeldung der ersten Berater abgeschlossen ist, startet QS die auditrelevante Befunddatenberechnung. Die Auswertung der Befunddaten im August löst dementsprechend noch keine verpflichtende Beratung aus.
Weitere ASP-Ausbrüche in Hausschweinbeständen
In zwei weiteren Hausschweinbeständen im südlichen Kreisgebiet von Groß-Gerau ist das Afrikanische-Schweinepest-Virus (ASP) bestätigt worden. Die Betriebe halten 17 und 170 Schweine in ihren Beständen, teilt das Landwirtschaftsministerium am Dienstag mit. Aufgrund der aktuellen Lage nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest sind derzeit alle schweinehaltenden Betriebe in der Region behördlich aufgefordert, ihre Bestände täglich auf Krankheitserscheinungen hin zu untersuchen und diese umgehend dem Veterinäramt des Kreises zu melden.
Befragung zur Energieversorgungssicherheit in nutztierhaltenden Betrieben
Durch die Corona Pandemie und die aktuelle Energiekrise hat das Thema Notfallvorsorge enorm an Bedeutung gewonnen. Wie kann im Falle einer schweren Krise die Aufrechterhaltung einer ausreichenden und unmittelbar verfügbaren nationalen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sichergestellt werden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Johann Heinrich von Thünen-Institut für Marktanalyse bitten um Ihre Unterstützung für die Sicherung einer resilienten heimischen Landwirtschaft. Ziel der Befragung ist es, den aktuellen Stand der Vorbereitung und Widerstandsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe mit Nutztierhaltung gegenüber Energieengpässen in der Praxis zu ermitteln. Die Dauer der Befragung dauert nicht mehr als 15 Minuten. Die Umfrage erreichen Sie über diesen Zugangslink: survey.infogmbh.de/?i_survey=156__6f2cbf9d711bf5184da3246a3aceffc7
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Zugangslink sowie unter www.thuenen.de/versorgungssicherheit
Umfrage zu Tierwohl-Maßnahmen
Das EU-Projekt Animal Welfare Indicators at the Slaughterhouse
(aWISH) strebt eine Verbesserung des Tierwohls durch automatisierte Erfassung von Tierwohlindikatoren am Schlachthof an. Im Rahmen des Projektes werden sogenannte Best Practice Guides
(Leitlinien) entwickelt, die Empfehlungen zur Verbesserung des Tierwohls im Betrieb, beim Transport und am Schlachthof geben sollen. Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) und 23 Partner aus 11 europäischen Ländern suchen Schweinehalter, die bereit sind, ihre Meinung zu verschiedenen Tierwohl-Maßnahmen in einer kurzen Online-Umfrage zu teilen.
Niedersachsen: Neue Förderrichtlinie soll regionale Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse stärken
Landwirtschaftliche Betriebe sollen ebenso wie verarbeitende und vermarktende Unternehmen regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse mehr an der Wertschöpfungskette ihrer Produkte teilhaben. So sollen sie beispielsweise durch direkte Vermarktungsmöglichkeiten höhere Erzeugerpreise für ihre Produkte erzielen können. Über die jetzt veröffentlichte Richtline Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
stehen hierfür in diesem Jahr 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Ab sofort können bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) Anträge über die Internetseite www.agrarfoerderung-niedersachsen.de unter dem Webcode 01040575 gestellt werden. Antragsstichtag für die neue Fördermaßnahme ist der 15. August dieses Jahres. Förderanträge sind bis zu diesem Datum bei der LWK einzureichen. Die geförderten Projekte müssen spätestens bis Ende des Jahres 2025 fertiggestellt und abgerechnet sein.