BRS News Schwein

24.07.2018

DSGVO: BRS-Rahmenvertrag für Mitglieder

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde nach der Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam. Die Aufsichtsbehörden befassen sich zurzeit intensiv mit den neuen Rechtsgrundlagen und deren Anforderungen und stimmen eine einheitliche Sichtweise ab. Erste Ergebnisse dieses Prozesses sind gemeinsame Kurzpapiere zur DS-GVO, die die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ab sofort veröffentlicht.

Diese Kurzpapiere dienen als erste Orientierung, wie nach Auffassung der Datenschutzkonferenz die Datenschutz-Grundverordnung im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Kurzpapiere stehen unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss.

Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. bietet seinen Mitgliedsunternehmen die Dienstleistung eines externen Datenschutzbeauftragten über einen Rahmenvertrag mit dem Raiffeisenverband Westfalen-Lippe als Unterstützung an.

 
24.07.2018

Tierwohlkennzeichnung: Grüne fordern 45 % mehr Platz

©SuS - Das staatliche Tierwohllabel sieht eine dreistufige Kennzeichnung der Haltungsanforderungen vor. Dabei soll bereits die Einstiegsstufe deutlich über die Kriterien der Initiative Tierwohl (ITW) hinausgehen. Die Teilnahme ist freiwillig und es wird eine umfassende Einbindung aller Vermarktungswege angestrebt. Die rechtlichen bzw. organisatorischen Voraussetzungen sollen nach Aussage von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bis Mitte der Legislaturperiode erarbeitet sein.

Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) warnt davor, sich bei der Ausgestaltung der Haltungskriterien auf die bloßen Aussagen von Verbrauchern zu stützen, mehr Geld für mehr Tierwohl ausgeben zu wollen. Dem Verband zufolge sollten deshalb die Einstiegskriterien des Labels nicht über denen der ITW liegen. Außerdem muss die Sauenhaltung mit ihrem hohen Investitionsbedarf berücksichtigt werden.

 
24.07.2018

Zweifel an der angeblich mangelnden Kontrolldichte

Erhebliche Zweifel an der angeblich mangelnden Kontrolldichte bei niedersächsischen Tierhaltern äußert Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. Er reagiert damit auf eine Pressemeldung der Grünen vom Wochenende. Wollen die Grünen nun auch noch jedem Hobbyhalter mit zwei Schafen oder fünf Hühnern einen Kontrolleur aufs Grundstück schicken, hinterfragt der Landvolkpräsident die Datenbasis. Beispielsweise halte von 11.500 Schafhaltern in Niedersachsen nur jeder Zehnte mehr als 30 Tiere! Eine erhebliche Diskrepanz gibt es auch zwischen 20.638 Rinderhaltern und knapp 9.000 Milchviehhaltern landesweit. Der Landvolkpräsident erinnert an weitere Überwachungsinstanzen neben Amtsveterinären, die sich regelmäßig auf den landwirtschaftlichen Betrieben einstellen. Dazu zählen beispielswiese die Cross Compliance-Kontrolleure der Landwirtschaftskammer, die verschiedenen Kontrolleure der Qualitätssicherungssysteme wie beispielsweise Initiative Tierwohl, QS oder QM Milch. Größere Tierhalter würden dafür einen Betreuungsvertrag mit einem Tierarzt abschließen.
 
23.07.2018

PENNY führt 4-stufige Haltungskennzeichnung bei Fleisch ein

Die Penny Markt GmbH führt eine 4-stufige Haltungskennzeichnung für Frischfleisch-Eigenmarkenartikel ein. Das geht aus einer Pressemeldung hervor, die das Unternehmen heute über das Presseportal veröffentlicht hat. Das 4-Stufen-Modell reicht von der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen im Einstieg bis hin zum Bio- bzw. Premium-Standard.
  • Stufe 1: Stallhaltung, Tierhaltung nach gesetzlicher Vorgabe
  • Stufe 2: Stallhaltung Plus, Tierhaltung mit mehr Bewegungsfreiheit
  • Stufe 3: Tierwohl Plus, Tierhaltung mit Zusatzfläche
  • Stufe 4: Bio, Tierhaltung nach EU-ÖKO-Verordnung / Premium, Tierhaltung mit Auslauf
 
23.07.2018

HofApp - Service vom Hof

Wo ist das nächste Hof-Café, wo der nächste Bauernhof, wo kann ich direkt beim Erzeuger oder auf dem Wochenmarkt in der Nähe Fleisch einkaufen? Antworten auf diese Fragen gibt die HofApp - Service vom Hof der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Hier finden Smartphone-Nutzer die Vielfalt des regionalen Angebots und werden direkt zum nächsten Hofladen oder -café oder auch Bauernhof-Quartier navigiert. Das Smartphone erkennt den Standort und zeigt die Betriebe im nahen Umkreis an, die dann zielstrebig angesteuert werden können. Die App vermittelt außerdem Infos über landwirtschaftliche Betriebe und Produkte und auch leckere Rezepte, sagt Sabine Hoppe gegenüber dem Landvolk-Pressedienst. Um diese gleich nachkochen zu können, gibt es obendrauf noch eine interaktive Einkaufsliste und mit dem mitgelieferten Rechner wird die Umrechnung der Rezepte auf andere Personenzahlen zum Kinderspiel
 
23.07.2018

VION-Symposium: „Lebensmittelketten der Zukunft"

Am Montag, den 10. September 2018, findet am Standort Emstek das Symposium Lebensmittelketten der Zukunft statt – ein inspirierendes Treffen zur Zusammenarbeit innerhalb der Lieferketten sowie zu Transparenz, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit.
 
20.07.2018

Gemeinsame Agrarpolitik: Stärkung regionaler Erzeugerorganisationen gefordert

Die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union muss die regionalen Erzeugerorganisationen weiter stärken. Dies fordert der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV) im Vorfeld der Verhandlungen zu den Regelungen für die europäische Landwirtschaft nach 2020. Genossenschaften sind in sämtlichen landwirtschaftlichen Sparten geradezu existenziell wichtig, sie schaffen Sicherheit und Verlässlichkeit für die Landwirte in unserem Land, betonte Dr. Ansgar Horsthemke, Generalbevollmächtigter und Bereichsleiter Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften beim BWGV, bei einer Podiumsdiskussion des Genossenschaftsverbands zum Thema Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020.
 
20.07.2018

Bekanntmachung: Praxiserprobung der chirurgischen Ferkelkastration unter Betäubung

BLE - Für die Praxiserprobung der chirurgischen Ferkelkastration unter Betäubung und postoperativer Schmerzausschaltung in der ökologischen Ferkelerzeugung werden Betriebe gesucht (Bewerbungsschluss 17.08.2018).

Grundvoraussetzungen zur Teilnahme eines Betriebes an dem Projekt:

  • ökologisch wirtschaftender Betrieb mit der Bereitschaft zur Ferkelkastration unter Betäubung (beide Verfahren, wie oben beschrieben)
  • Haupterwerbsbetrieb mit Ferkelerzeugung
  • Fester Absetzrhythmus
  • Über einen Zeitraum von 12 Monaten werden je Abferkelgruppe zwischen 8 und 12 Würfe unter Projektbedingungen kastriert
  • Vor Projektstart wird der Betrieb durch die Projekt- und Kooperationspartner zur weiteren Einschätzung der Eignung als Demonstrationsbetrieb besucht und der Betrieb verpflichtet sich diese bei ihren Untersuchungen/ Messungen zu unterstützen
 
20.07.2018

Boehringer Ingelheim investiert in Frankreich mehr als 200 Millionen Euro in die Impfstoffproduktion zur behördlichen Tierseuchenbekämpfung

Boehringer Ingelheim hat die Investition von mehr als 200 Millionen Euro in ein neues strategisches Produktionszentrum für Veterinary Public Health (deutsch: Behördliche Tierseuchenbekämpfung) bekanntgegeben. Die neue Anlage wird in der französischen Region Rhône-Alpes eröffnet, die für ihre Impfstoffproduktion als Vaccine Valley bekannt ist. Diese Investition ermöglicht es dem Unternehmensbereich Tiergesundheit von Boehringer Ingelheim, auf den steigenden globalen Bedarf an Präparaten gegen Maul- und Klauenseuche sowie Blauzungenkrankheit zu reagieren.


ANMERKUNGEN

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine Viruserkrankung bei Nutztieren, die vorherrschend in Teilen Asiens, im Großteil Afrikas und im Nahen Osten auftritt. Die hoch ansteckende, aber nicht auf Menschen übertragbare Krankheit, führt für Landwirte zu großen wirtschaftlichen Verlusten. Aus diesem Grund steht die Bekämpfung dieser Krankheit weit oben auf der Prioritätenliste der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE).

Die Blauzungenkrankheit wird durch Insekten übertragen. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die nicht ansteckend ist und hauptsächlich bei Schafen auftritt. Rinder, Ziegen und andere Weidetiere können aber ebenfalls daran erkranken. Die Blauzungenkrankheit führt zu Wachstumshemmung bei kranken Tieren und manchmal sogar zum Tod.

 
20.07.2018

Kurzpapier zur Videoüberwachung: Informationspflichten nach der DSGVO

Piktogramm Videokamera (c) LfD Niedersachsen Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) haben ein Kurzpapier zur Videoüberwachung nach der Datenschutz-Grundverordnung (Kurzpapier 15) veröffentlicht, das bereits kurz nach der Veröffentlichung auf Kritik gestoßen ist. Das DSK-Papier enthält Hinweise zu den Informationspflichten der verantwortlichen Stelle und betrifft auch landwirtschaftliche Unternehmen, die das Betriebsgelände per Video überwachen lassen. Gemäß § 4 BDSG, Abs. 2 ist durch den Verantwortlichen durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt kenntlich zu machen
  • der Umstand der Beobachtung
  • der Name und
  • die Kontaktdaten des Verantwortlichen
Auf der Internetseite der Landesbeauftragten für Datenschutz des Landes Niedersachsen finden Sie ein editierbares Muster für ein "vorgelagertes" Piktogramm. Wichtig ist auch: die Aufzeichnungen dürfen nur max. 72 Stunden archiviert werden, es sei denn, man kann begründete Ausnahmen nennen. Dann beträgt die maximale Archivierungsdauer 10 Tage (OVG Lüneburg, Urteil v. 29.09.2014, Az. 11 LC 114/13)