BRS News

30.07.2019

Ferkelkastration: Zeit für Antworten

Fachtagung Ferkelkastration: 08.10.2019

Welche Kastrationsalternativen akzeptieren Schlachter, Verarbeiter und Handel? Welche Marktpotenziale bieten die Verfahren?

Große Podiumsdiskussion am 8. Oktober 2019 in Verden an der Aller.

 
30.07.2019

Situation in der Weidetierhaltung

hib - Die Fraktion Die Linke stellt die Situation in der Weidetierhaltung in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/11806). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wann die vom Bundestag bereits im Jahr 2018 beschlossene Beratungsstelle für Weidetierhalter, Landwirte und Jäger eingerichtet werden soll. Darüber hinaus verlangt die Fraktion Auskunft über die Kosten, die Laufzeit und geplante Personalstellen.

 
30.07.2019

Novellierung der Brandenburger Düngeverordnung

Die Landesregierung in Brandenburg beschloss heute die neue Düngeverordnung. Damit gelten ab sofort schärfere Regelungen für das Düngen in der Landwirtschaft. Seit In-Kraft-Treten der Bundes-Düngeverordnung im Juni 2017 können die Länder per eigener Rechtsverordnung Gebiete ausweisen, in den das Grundwasser besonders mit Nitraten belastet ist. Für diese sogenannten Roten Gebiete müssen mindestens drei Anforderungen für das Düngen vorgeschrieben werden. Bund und Länder setzen damit das gegen Deutschland ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Juni 2018 zum Vertragsverletzungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie um. Mit Inkrafttreten der Landesverordnung sind auf den ausgewiesenen Flächen folgende Vorschriften einzuhalten:

  • verpflichtende Untersuchungen des Wirtschaftsdüngers vor Ausbringung,
  • verpflichtende Überprüfung des Stickstoffgehalts im Boden im Frühjahr (sogenannte Nmin-Untersuchung),
  • vom 15. Oktober bis 31. Januar kein Einsatz von Düngemitteln mit einem wesentlichen Stickstoff-Gehalt auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland, auf welchem die Aussaat bis 15. Mai erfolgte.

In Brandenburg umfassten die Roten Gebiete 2,3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche.

 
30.07.2019

Eine konsequente Klimapolitik »wird« positive Folgen haben

Die Bundesregierung wird im September ihre Strategie vorstellen, mit der Deutschland seine Klimaziele 2030 erreicht. Auch die Nationale Wissenschaftsakademie Leopoldina hat in einer Stellungnahme festgestellt, dass dies ohne einen adäquaten CO2-Preis nicht gelingen wird. Anders als das Bundesumweltministerium jedoch, werben die Wissenschaftler für einen moderaten Preisanstieg und keine vollständige Umverteilung der Einnahmen, sonden um Investitionen in Innovationen, einen Ausbau des Öffentlichen Nachverkehrs und eine Entlastung besonders betroffener Branchen. Der Journalist Christopher Schrader, hat für Spektrum hierzu ein Interview mit Antje Boetius, Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts in Bremerhaven geführt.

 
30.07.2019

Morbus Parkinson als Berufskrankheit

hib - Um eine Anerkennung von Morbus Parkinson als Berufskrankheit im landwirtschaftlichen Bereich geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11875). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob die Bundesregierung plant, wie Frankreich Morbus Parkinson als Berufskrankheit bei Landwirtinnen und Landwirten anzuerkennen, Auch möchte sie unter anderem wissen, seit wann nach Kenntnis der Bundesregierung ein möglicher Ursachenzusammenhang zwischen Pestizid-Exposition und Parkinsonerkrankung bekannt ist.

 
30.07.2019

17 Handwerkliche Milchverarbeiter lassen sich qualifizieren

Regionale Lebensmittel liegen im Trend. Das wissen auch Milcherzeuger und nehmen die Vermarktung ihrer Milch immer häufiger selber in die Hand. Einige dieser Betriebe denken nun über den nächsten Schritt nach. Mit dem Aufbau einer eigenen Hofmolkerei wollen sie mehr Wertschöpfung in das eigene Unternehmen zurückholen. Doch ohne Qualifizierung geht es nicht. Das wissen auch 17 landwirtschaftliche Milcherzeuger, die zurzeit die Schulbank drücken um die notwendigen Fachkenntnisse im Milchwirtschaftlichen Bildungszentrum der LUFA Nord-West zu erwerben.

 
29.07.2019

QS-Blog: Medienarbeit mit dickem Fell

Begeisterte Sauenhalterin, Tierärztin und leidenschaftliche Bloggerin. Das ist Nadine Henke. Zusammen mit ihrem Ehemann und zehn Mitarbeitern betreibt sie einen Betrieb mit 1.250 Zuchtsauen, Tendenz steigend. Zum Hofe hat die Brokser Sauen im niedersächsischen Bruchhausen-Vilsen besucht.

Weitere Tierhalter, die in der Medienarbeit sehr aktiv tätig sind, sind z.B. Dirk Nienhaus und sein Bocholter Landschwein oder Bettina Hüttche, Amos Venema, Anita Luccason und viele mehr.

 
29.07.2019

Anzahl der landwirtschaftlichen Kommunikationskanäle steigt

(c)Reichert: Landwirtschaft im Dialog

Der Agrarbranche wird häufig vorgeworfen, sie kommunziere nicht ausreichend. Das ist falsch. Nicht nur die Liste der Kommunikationskanäle steigt, sondern auch die Anzahl an Landwirten, die über ihre Arbeit bloggen und in den Sozialen Medien aktiv sind. Wer in Instagramm das Sichtwort Landwirtschaft eingibt, bekommt allein für Deutschland mehr als 1.500 Profile von meist jungen Betriebleiterinnen und Betriebsleitern angezeigt. Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. möchte eine Übersicht erstellen und ist hierbei auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wenn Sie auf Instagramm sind oder Facebook für die landwirtschaftliche Öffentlichkeitsarbeit nutzen und in der Liste aufgenommen werden möchten, schicken Sie uns bitte eine Mail oder nutzen das Kontaktformular.

 
29.07.2019

VION-Tierärztin erhält afz-Förderpreis

Die Tierärztin Veronika Weber hat den Förderpreis der afz- allgemeine fleischer zeitung und der Fleischwirtschaft gewonnen. Die 26-jährige erhielt den Preis für ihr bisheriges Engagement und ihre Vision mit Vorbildfunktion. Sie arbeitet bei Vion in Deutschland als Group Quality Managerin mit dem Anliegen, Tier- und Verbraucherschutz zu verbinden. Ihre Arbeit umfasst die Optimierung aller Abläufe, bei denen mit lebenden Tieren gearbeitet wird.

 
29.07.2019

R+V-Agrarpolice versichert auch Schäden gegen Wolfsangriffe

Mit der zunehmenden Verbreitung des Wolfes in Deutschland haben auch die durch das Raubtier verursachten Schäden zugenommen, insbesondere bei den Weidetierhaltern. Wie die R+V Versicherung am vergangenen Mittwoch (24.7.) mitteilte, springt in vielen Fällen die Versicherung ein, wenn die Tiere bei einer Wolfsattacke verletzt werden oder in Panik ausbrechen und auf ihrer Flucht beispielsweise vor ein Auto laufen. Weitere Informationen zur R+V-Agrarpolice finden Sie auf unsere Homepage. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist hierbei ein Muss für die Halter von Nutztieren. Denn sie haften für Schäden, die anderen Personen durch den Ausbruch ihrer Tiere entstehen, wenn sie bei der Beaufsichtigung der Tiere die notwendige Sorgfaltspflicht verletzt haben, erklärt der Agrarexperte bei der R+V, Albert Ziegler. Allein durch die Vielzahl der rechtlichen Vorschriften für Zäune, Gatter und Pforten sei das Risiko hoch, dass der Landwirt bei einem Unfall zumindest eine Teilschuld trage. Pferdebesitzer würden grundsätzlich zur Kasse gebeten, wenn ihre Tiere bei Wolfswitterung panisch reagierten und auf die Straße galoppierten. Hier schützte eine spezielle Tierhalterhaftpflicht-Versicherung, erläuterte der R+V Experte. Ihm zufolge können Landwirte auch Unterstützung erhalten, wenn ihre Nutztiere von Wölfen getötet werden. In unserer AgrarPolice ist der Verlust von Tieren durch Wolfsangriffe bis 10 000 Euro mitversichert, sofern es keine Entschädigung der öffentlichen Hand im Rahmen des Wolfsmanagementprogramms gibt, berichtet Ziegler. Zudem seien auch in der Ertragsschadenversicherung der R+V die Folgen von Wolfsangriffen auf Rinder, Schweine und Geflügel über die Unfalldeckung mitversichert. Allerdings greife diese wegen des vergleichsweise hohen Selbstbehalts nur bei großen Schäden ab etwa 7 000 Euro. Bei der Ertragsschadenversicherung geht es vor allem darum, Risiken abzufedern, die für den Betrieb existenzbedrohend sind, wie beispielsweise die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE), Schweinepest oder Geflügelgrippe, erläutert der Versicherungsfachmann. Er wies zudem darauf hin, dass bei wertvollen Tieren wie Pferden oder Zuchtrindern auch eine Tierlebensversicherung sinnvoll sein könne. Diese zahle den finanziellen Wert des Tieres bei Tod oder Nottötung, aber auch, wenn das Tier durch eine schwere Verletzung nicht mehr zur Zucht tauge oder nicht mehr geritten werden könne.