BRS News Schwein
Innovativen Ideen im Stall winkt der Tierwohlpreis 2019
Um die Haltungsbedingungen für Nutztiere in Bayerns Ställen weiter zu verbessern, hat Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber erneut denBayerischen Tierwohlpreis für landwirtschaftliche Nutztierhalterausgelobt.
Wir suchen besonders innovative und praxisgerechte Ideen, wie man mit kleineren technischen oder organisatorischen Lösungen das Wohlbefinden von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen oder Geflügel verbessern kann, sagte die Ministerin. Die Auszeichnung, die seit 2014 jährlich vergeben wird, ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Der oder die Sieger werden von einer unabhängigen Experten-Jury ermittelt, die mit Vertreten aus Tierschutz, Wissenschaft, Berufsstand, Verwaltung und Praxis besetzt ist.
Bewerben können sich alle landwirtschaftlichen Nutztierhalter. Vorbildliche Haltungs- oder Managementlösungen können aber auch von Dritten vorgeschlagen werden, sofern die Vorgeschlagenen einverstanden sind.
Erklärvideos selber drehen
(BZfE) – Selber drehen, mehr verstehen!
Das steht für praxisnahen Unterricht, der Jugendliche motiviert. Denn statt im Internet nach passenden Tutorials zu suchen, drehen die Schüler und Schülerinnen ihre eigenen Erklärfilme. Wie das genau funktioniert, beschreibt der Leitfaden des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) Erklärvideos selber drehen
. Mit vielen Praxistipps zeigt er Lehrkräften an Berufs-, Förder- und weiterführenden Schulen, wie sie mit ihren Schülern selbst Erklärvideos im Unterricht drehen können. Die dafür verwendete Methode Autorenlernen
wurde von zwei Lehrkräften aus der Unterrichtspraxis heraus entwickelt und intensiv erprobt.
Weitere Informationen zur Methode und zum Leitfaden gibt es hier: http://www.bzfe.de/inhalt/erklaervideos-im-unterricht-29577.html.
Den Leitfaden gibt es auch als gedrucktes Heft: Selber drehen, mehr verstehen – Erklärvideos im Unterricht
, Bestandteile: 4 Videosequenzen, 12 Kopiervorlagen als veränderbare Dateien, 1 Lehrerhandreichung; Bestell-Nr. 1690, Preis: 4,50 Euro (ab 20 Stück 30 % Mengennachlass) zzgl. einer Versandkostenpauschale von 3,00 Euro gegen Rechnung; E-Mail: bestellung@ble-medienservice.de, Internet: www.ble-medienservice.de
BVVG-Urteil: Landwirte müssen Rückforderungsansprüche prüfen
Dombert-Rechtsanwälte - Mitte September hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Windenergie-Entschädigungsklauseln in Kaufverträgen über landwirtschaftliche Flächen mit der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) für unwirksam erklärt (Az.: V ZR 12/17 vom 14.09.2018). Mit dem Urteil stellen die Richter klar, dass Landwirte nicht den Großteil der eingenommenen Nutzungsentgelte an die BVVG abführen müssen, wenn sie auf ihren Flächen die Errichtung von Windenergieanlagen genehmigen. Mit den etwaigen Rückforderungsansprüchen all jener Landwirte, die bereits hohe Summen gemäß der Abschöpfungsklauseln in ihren Verträgen gezahlt haben, hat sich der BGH indes noch nicht beschäftigt. Angesichts der erheblichen Höhe der abgeführten Beträge, empfiehlt Rechtsanwalt Janko Geßner jedoch allen Betroffenen zügig zu prüfen, ob sie diese von der BVVG zurückfordern können.Mit Gülle und Gärresten die Wirtschaftlichkeit im Ackerbau verbessern!
LWK - Niedersachsen - Wirtschaftsdünger stellen eine interessante und besonders wirtschaftliche Möglichkeit dar, das Düngerkonto im Betrieb zu entlasten. Auch für viehärmere Betriebe kann es interessant sein, organische Dünger aus der Tierhaltung zu beziehen. Lassen Sie sich nicht durch die rechtlichen Regelungen der neuen Düngeverordnung abschrecken! Die Vorgaben der aktuellen Düngeverordnung sind beherrschbar. Gerade zur Abdeckung des Bedarfes der Grundnährelemente Phosphor, Kalium und Magnesium bietet es sich an die organischen Wirtschaftsdünger einzusetzen. Vielfach steht in Niedersachsen eine schlagkräftige Logistik zur Verfügung, die den Einsatz von Wirtschaftsdüngern auch in den viehärmeren Regionen interessant macht.VEZG plädiert für Faktormodell bei Entlohnung von Tierwohlleistungen
Anfang April wird der Lebensmittelhandel damit beginnen, zunächst bei verpackten Fleischprodukten die Haltungsform der Tiere einheitlich in einem 4-stufigen System zu kennzeichnen. Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) begrüßte in einer Mitteilung am vergangenen Freitag (8.3.) diese Initiative ausdrücklich. In Marktumfragen würden sich die deutschen Konsumenten gerne als Tierschützer geben, doch entscheidend sei, dass sie ein Mehr an Tierwohl auch an der Ladentheke mit einem höheren Preis honorierten, betonte der VEZG-Vorstandsvorsitzende Matthias Frieß. Er wies darauf hin, dass die Haltungsanforderungen der Stufen 2 bis 4 mit erheblichen finanziellen Mehraufwendungen für die Erzeugerstufe verbunden seien und diese müssten auch angemessen bezahlt werden. Um dies zu gewährleisten, fordert Frieß bezüglich der Vergütung einen Wechsel hin zu einem Faktormodell. Dabei sollten die Kosten der jeweiligen Tierwohlmaßnahmen im Auftrag der VEZG von renommierten Betriebswirtschaftlern aus dem Agrarbereich ermittelt werden. Multipliziert mit dem Faktor ergäbe sich dann die Vergütung für den Produzenten als Aufschlag auf die geltende Wochennotierung der VEZG. Diese Aufschläge würde die Vereinigung dann als weitere Preisempfehlung veröffentlichen und ihren Mitgliedern als Grundlage für Lieferverträge empfehlen, erläuterte Frieß. Er warnte zudem davor, dass die Initiative des Handels zur Haltungskennzeichnung an den bestehenden Zielkonflikten im Bau-, Umwelt- und Tierschutzrecht zu scheitern drohe. So behindere zum Beispiel die Novelle des Baugesetzbuchs aus dem Jahr 2013 derzeit massiv den Umbau der Ställe zu mehr Tierwohl. Die Mitglieder der Vereinigung benötigten jedoch Planungssicherheit und Verlässlichkeit, was nicht nur für die Marktpartner bis zum Endabnehmer, sondern auch für die Politik gelte.
Angesichts der erheblichen baulichen Investitionen für die Stufen 3 und 4 der Haltungskennzeichnung, muss sich laut Frieß das höhere Maß an Tierwohl für alle Beteiligten in der Produktionsstufe rechnen.
Weltfrauentag: Frauenpower in der Landwirtschaft
Frauen spielen eine immer wichtigere Rolle auf den Höfen. 21 % der Frauen auf nordrhein-westfälischen Bauernhöfen arbeiten inzwischen in Führungspositionen: In NRW sind 11 % der Frauen auf Höfen Betriebsleiterinnen, weitere 10 % führen einen Betriebszweig, wie zum Beispiel einen Hofladen, ein Hofcafé oder vieles mehr, informiert der Rheinische Landwirtschaftsverein (RLV) anlässlich des heutigen Weltfrauentages.
Das sind beeindruckende Zahlen. Noch beeindruckender aber sind die Zahlen der NGO
Health for Animals. Mit der Grafik will das Portal auf die Bedeutung von Frauen für die Tierhaltung aufmerksam machen. Sie bewirtschaften weltweit rd. 400.000 Betriebe im Nebenerwerb und tragen damit maßgeblich zum Haushaltseinkommen und zu einer gesunden Ernährung bei.
420 Kühe machen Strom für 105 Familien
Zu Besuch bei Hans-Eggert Rohwer in Schleswig-Holstein: Seine 420 Kühe produzieren nicht nur Milch, sondern auch den Rohstoff für erneuerbare Energie. Aus ihrer Gülle entsteht in einer nahegelegenen Biogasanlage Ökostrom, der den Jahresbedarf von rund 105 Vierpersonenhaushalten deckt. Nur ein Beispiel für funktionierende Kreisläufe auf dem Hof des modernen Landwirts.Bundesratsinitiative: Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte (VTN)
Das niedersächsische Landeskabinett hat am 26.02.2019 eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der der Bund aufgefordert werden soll, im Bundesrecht die Rechtsgrundlage für routinemäßige Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte (VTN Betrieben) zu schaffen. Neben der rechtlichen Verankerung von Betretungsrechten soll eine Rückverfolgbarkeit der Tierkörper zum letzten Haltungsbetrieb verankert werden.
QS-Blog: Digitale Epidemiologie erklärt von Prof. Dr. Dirk Brockmann
Diagnostiziert ein Arzt bei einem Patienten eine meldepflichtige Infektionskrankheit wie Mumps, Masern oder EHEC, meldet er die Erkrankung an das örtliche Gesundheitsamt, welches die Daten anonymisiert an das Robert-Koch-Instituts (RKI) weiterleitet. Durch dieses Prozedere kann sich das RKI häufig erst Tage später ein genaues Bild zur Ausbreitung der Krankheit im Bundesgebiet machen. Die Digitale Epidemiologie hat sich dieser Problemstellung angenommen. Lesen Sie jetzt im QS-Blog, was sich hinter diesem brandaktuellen Forschungsfeld verbirgt.
Die Idee: Blühstreifen als Gemeinschaftsprojekt
Landwirt Phillip Krainbring möchte gemeinsam mit Verbrauchern die Artenvielfalt auf seinem Acker fördern. Deshalb will er auf einem Hektar seines Landes in diesem Frühjahr keinen Mais anbauen und stattdessen Lebensräume für wilde Tiere und Pflanzen schaffen – zusätzlich zu den von der EU vorgeschriebenen Greening-Maßnahmen.
Auf 10.000 Quadratmetern soll ein Paradies für Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insekten entstehen. Dazu braucht der junge Ackerbauer die Unterstützung von Verbrauchern, denn als Landwirt ist er auf den Erlös seiner Ernte angewiesen. Pflanzt er Blühmischungen an, fehlen ihm Einnahmen. 5.000 Euro sind nötig, damit der Blühstreifen dem Landwirt über zwei Jahre so viel einbringt wie ein Hektar Mais. Damit das Projekt nachhaltig ist, wird die Blühfläche für mindestens zwei Jahre angelegt und von Experten fachlich begleitet.