BRS-ASP
Afrikanische Schweinepest: Entwicklung einer Ausstiegsstrategie für die betroffenen Länder
Die EFSA hat Überwachungsstrategien entwickelt, mit denen Länder, die von afrikanischer Schweinepest (ASF) betroffen sind, feststellen können, wann das Virus in ihren Wildschweinpopulationen nicht mehr zirkuliert. Das wissenschaftliche Gutachten empfiehlt eine Ausstiegsstrategie
, die zwei Phasen umfasst: eine Routineüberwachung von Wildschweinen (Screening-Phase), gefolgt von einer kürzeren Phase intensiver Überwachung (Bestätigungsphase).
Land Brandenburg bringt Leitfaden zu Anbauregelungen in ASP-Gebieten heraus
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg hat einen Leitfaden für Anbauregelungen in ASP-Gebieten veröffentlicht. Die Anbauregelungen gelten für Flächen,die in fest abgegrenzten (eingezäunten) Kernzonen und weißen Zonen der ASP-Restriktionszonen liegen. Ziel ist es, den Landwirtinnen und Landwirten, Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern sowie Jägerinnen und Jägern Informationen an die Hand zu geben, wie in den Gebieten, die landwirtschaftliche Nutzung unter der Voraussetzung der Seuchenbekämpfung so erfolgen kann, dass insbesondere für Betriebe mit Tierhaltung die Futterversorgung sichergestellt ist. So sollen beispielsweise die ökologischen Vorrangflächen in die weißen Zonen gelegt werden. Das erleichtert die Bejagung von Wildschweinen, die den ASP-Erreger verbreiten. Kulturen, die Wildschweine anziehen, insbesondere der Maisanbau, sollen so weit wie möglich auf Flächen außerhalb der Kernzone verlagert werden. Innerhalb der Kernzone können Sommergetreide oder Körnerleguminosen beziehungsweise niedrig wachsende Kulturen angebaut werden. Der Leitfaden enthält außerdem ausführliche Empfehlungen zur Anlage und zu Fördermöglichkeiten von Bejagungsschneisen, die gerade auf größeren Schlägen sinnvoll sein können.
Bayern: Neue Hundestaffel für Afrikanische Schweinpest ausgebildet
In Bayern haben am 22.02. die ersten fünf Teilnehmer der neuen ASP-Hundestaffel die Abschlussprüfungen als Kadaversuchhunde für die Afrikanische Schweinepest (ASP) absolviert. Die aktuelle Hundeausbildung erfolgt im Rahmen eines Kooperationsprojekts des Jagd-Gebrauchshund-Vereins Bayern e.V., des Jagdkynologischen Arbeitskreises Bayern e.V. und des Bayerischen Jagdverbands e.V.. Ziel ist es, schnellstmöglich eine komplette ASP-Hundestaffel für ganz Bayern zur Fallwildsuche aufzubauen. Diese soll aus rund 30 bis 40 Kadaversuchhunden und zugehörigen Hundeführern bestehen, die im Ausbruchsfall neben modernster Drohnentechnik und Wärmebildkameras eine schnelle und effektive Fallwildsuche sicherstellen. Der Aufbau der Hundestaffel wird vom Umweltministerium mit insgesamt rund 150.000 Euro gefördert.
Afrikanische Schweinepest: Besondere Vorsicht an Wildschutzzäunen
Die von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebiete entlang der Oder und Neiße sowie in den östlichen Landkreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald sind von Schutzzäunen durchzogen. Das Landwirtschaftsministerium Brandenburg weist in einer Pressemeldung darauf hin, dass es an den Zäunen immer wieder zu Begegnungen zwischen Mensch und Tier kommen kann. Wir bitten deshalb Verkehrsteilnehmende und Erholungssuchende, besonders vorsichtig zu sein und ausreichend Abstand zu halten, wenn Wildtiere am Zaun entlanglaufen
, sagt Agrarstaatssekretärin Silvia Bender.
Neuer Fall von Afrikanischer Schweinepest in Sachsen außerhalb des bisherigen gefährdeten Gebietes
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem weiteren Wildschwein in Sachsen bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in der entsprechenden Probe heute nachgewiesen. Der Fundort liegt im Landkreis Görlitz (Rothenburg) und damit außerhalb des bisher definierten gefährdeten Gebietes, aber innerhalb der bestehenden Pufferzone um das aktuelle Seuchengeschehen. Das Land Sachsen muss die bestehenden Schutzzonen und Schutzmaßnahmen jetzt entsprechend anpassen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern.
Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.
Afrikanische Schweinepest: Freilandhaltung in Restriktionsgebieten
Die Amtschefs der Länderagrarministerien haben sich am Donnerstag, dem 14. Januar 2021 darauf geeinigt, dass die Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen auch im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglich sein sollte, heißt es in einer Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Wenn die Tiere im Freien gehalten werden oder Auslauf haben, dann ist das besonders artgerecht und eine gesellschaftlich anerkannte Form der Tierhaltung. …. Wir wollen Seuchenbekämpfung und Auslaufhaltung unter einen Hut bringen. Deshalb sollen Experten jetzt Lösungen dafür entwickeln,
wird Sachsens Agrar-Staatssekretärin Gisela Reetz zitiert.
Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. begrüßt den Ansatz grundsätzlich, erinnert aber an die Risikoeinschätzung einer Übertragung von ASP auf Schweine in Auslauf- oder Freilandhaltungen
des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) vom 7. Dezember 2020.
ASP: Kernzone Märkisch-Oderland wird erweitert
©SuS - Das Nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest (ASP) – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat bei 30 weiteren Wildschweinen den amtlichen ASP-Verdacht bestätigt. Die Zahl der bestätigten ASP-Fälle im Land Brandenburg steigt damit auf 527. Zwei Fallwildfunde liegen rund zwei Kilometer außerhalb des Kerngebietes im Landkreis Märkisch-Oderland, meldete am Mittwoch (20.01.) das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.
Die Leiterin des ASP-Krisenstabs Anna Heyer-Stuffer sagt dazu: Seit Monaten haben wir ein stabiles Seuchengeschehen in den drei Kerngebieten. Die beiden jetzt gefundenen Kadaver liegen zwar innerhalb der Weißen Zone und somit im Gefährdeten Gebiet, aber außerhalb des bestehenden umzäunten Kerngebietes in Märkisch-Oderland.
Das Kerngebiet muss nun entsprechend erweitert werden.
Brandenburg: Verlängerung der Jagdzeit auf Schalenwild in den von ASP betroffenen Gebieten bis 31. Januar 2021
Die oberste Jagdbehörde in Brandenburg hat mit Allgemeinverfügung vom 16. Dezember 2020, erschienen im Amtsblatt für Brandenburg am 13. Januar 2021, die Jagdzeit auf Schalenwild, die regulär am 15. Januar endet (mit Ausnahme von Schwarzwild, dieses wird ganzjährig bejagt), in den von der ASP betroffenen Gebieten bis zum 31. Januar 2021 verlängert. In den Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Barnim und Uckermark sowie den kreisfreien Städten Frankfurt/Oder und Cottbus darf Schalenwild (Rot-, Dam- und Muffelwild) im Rahmen des bestehenden Abschussplanes zwei Wochen länger als regulär zulässig bejagt werden. Auch Rehwild, welches in Brandenburg ohne Abschussplan bejagt wird, fällt unter diese Ausnahmeregelung. Die Durchführung der Jagden in den Restriktionsgebieten der ASP steht unter dem Vorbehalt der veterinärbehördlichen Anordnungen, soweit ein Jagdverbot weiterhin durch die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen der Landkreise angeordnet ist.
Umfrage zu den einzelbetrieblichen Kosten der Afrikanischen Schweinepest
Die Universität Hohenheim hat eine Online - Umfrage erstellt, um die Kosten in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) auf Betriebsebene zu ermitteln. Damit sollen Präventions- und Seuchenfallkosten der ASP erhoben werden. Die Umfrage dauert 20 bis 30 Minuten. Die in dieser Befragung anonym erhobenen Daten werden allein für wissenschaftliche Zwecke an der Universität Hohenheim am Fachgebiet für landwirtschaftliche Betriebslehre erhoben und verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Beendigung der Umfrage ist eine Teilnahme an einem Gewinnspiel möglich. Unter allen Teilnehmern werden 5 Amazon- Gutscheine mit einem Wert von jeweils 50 € verlost.
ASP: Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt Aufstallung in gefährdeten Regionen
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 7.12.2020 seine aktualisierte Risikoeinschätzung einer Übertragung der Afrikanischen Schweinepest auf Schweine in Auslauf- oder Freilandhaltungen veröffentlicht. Es macht darin deutlich, dass Hausschweinebestände, in deren Nähe ASP-infizierte Wildschweine festgestellt wurden, einem höheren Risiko unterliegen, einen ASP-Ausbruch zu erleiden. Es stellt fest, dass durch die nachgewiesene Verschleppung von potentiell infiziertem oder kontaminiertem Material die in der SchHaltHygV vorgesehenen Maßnahmen für Auslauf- und Freilandhaltungen einen Eintrag des ASP-Virus nicht mit der erforderlichen Sicherheit verhindern können und empfiehlt daher die Aufstallung aller in Auslauf oder Freilandhaltungen lebenden Schweine (Aufstallungsgebot) in gefährdeten Regionen.
Das kann für Betriebe, die nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 Tiere vermarkten zu Problemen führen. Da die Betriebe unverschuldet in diese Situation geraten, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Betriebe ihren Biosiegelstatus nicht verlieren. Die Agrar-Staatssekretäre von Bund und Ländern wollen die Freilandhaltung von Schweinen dagegen auch beim Ausbruch der ASP weiter erlauben.