BRS-ASP
Sinkende Preise & fehlender Platz – Thüringer Schweinehalter*innen stehen mit dem Rücken zur Wand
Sinkende Erzeugerpreise für Schlachtschweine und fehlende Schlachtkapazitäten setzen die Thüringer Schweinehalter*innen wirtschaftlich zunehmend unter Druck. Ursächlich hierfür ist der Preisverfall wegen des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland und den Folgen der Corona-Pandemie. So sank aufgrund des Corona-bedingten Rückgangs der Schlachtkapazitäten der Erzeugerpreis für Schlachtschweine von 2,02 Euro (März 2020) je Kilogramm Schlachtgewicht auf 1,47 Euro (Sept. 2020). Nachdem im September erstmals die ASP bei einem Wildschwein in Deutschland nachgewiesen wurde, stürzte der Erzeugerpreis nochmals um 20 Cent auf heute 1,27 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht. Die finanziellen Folgen seien existenzbedrohend, so André Telle, Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Thüringen: Wir stehen mit dem Rücken zur Wand. Im Moment verzeichnen wir pro Mastschwein einen Verlust von 40 Euro. Bei einer Produktion von 17.000 Mastschweinen pro Woche bedeutet das ein Minus von 680.000 Euro für die Thüringer Betriebe. Und das jede Woche.
ASP: Tiergesundheits-Troika wird etabliert
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat ihren polnischen Amtskollegen, Grzegorz Puda, und ihren tschechischen Amtskollegen, Miroslav Toman, gestern zu einer Videokonferenz eingeladen, um das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) abzustimmen. Durch eine bessere Abstimmung der Maßnahmen soll verhindert werden, dass sich die ASP weiterverbreitet. Dabei könnte eine verstärke Kadaversuche helfen, aber auch abgestimmte Bejagung in den Grenzgebieten, damit keine Tiere aufgescheucht und die Seuche so – auch über Grenzen – verschleppt wird. Einig war man sich, dass die Koordinierung und ein regelmäßiger Austausch aller drei Länder wichtig und notwendig seien. So wurde vereinbart, dieses trilaterale Format fortzusetzen und als Tiergesundheits-Troika
zu verstetigen – sowohl auf Ebene der Landwirtschaftsminister, als auch auf Ebene der Chef-Veterinäre von Deutschland Polen und Tschechien.
Errichtung einer "Wildschweinebarriere Nord" im Landkreis Görlitz (Köbeln bis Lodenau)
Sachsen baut entlang der deutsch-polnischen Grenzlinie eine Wildschweinbarriere in Form eines weidezaunartigen, elektrisch geladenen Wildschweineabwehrnetzes, ergänzt mit Wildschweine verbrämenden Duftmarkierungen. Die Wildschweinbarriere erstreckt sich entlang der Lausitzer Neiße von Köbeln bis Lodenau. In nachfolgender Übersichtskarte ist der Verlauf der Wildschweinbarriere durch eine hervorgehobene Linie gekennzeichnet.
ASP: BMEL ermöglicht Reduzierung der Wildschweinpopulation in weißen Zonen auf Null
BMEL - Das Land Brandenburg kommt im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) der Empfehlung des EU Veterinärnotfallteams (EU Veterinary Emergency Team EUVET) nach, eine so genannte weiße Zone
einzurichten. Das EUVET-Team hatte ein vom ASP-Ausbruch bei Wildschweinen betroffenes Gebiet in Brandenburg bereist und die dortigen Behörden mit Blick auf die zu ergreifenden Maßnahmen beraten. Die weiße Zone
wird derzeit um das Kerngebiet des Ausbruchsgeschehens eingerichtet. Die Zone soll mit zwei festen Drahtzaun-Reihen gesichert werden. Der Bau der äußeren Zaunreihe hat bereits begonnen. Sobald beide Zaunreihen fertiggestellt sind, soll der Wildschweinbestand im Zwischenraum, also der weißen Zone
, möglichst vollständig erlegt werden. Nun hat Bundesministerin Julia Klöckner mit einer Änderung der Schweinepest-Verordnung kurzfristig die hierfür erforderliche Ermächtigung geschaffen. Wegen Gefahr in Verzug wurde sie als Dringlichkeitsverordnung erlassen, die am 9. November im Bundesanzeiger verkündet wurde und am 10. November in Kraft tritt.
Landwirtschaftsministerium Brandenburg startet Abgabeprämie für Schwarzwild
Um die Afrikanische Schweinepest (ASP) einzudämmen, müssen die Wildschweinbestände weiter reduziert werden. Ab 9. November 2020 wird erlegtes und nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild aus den Pufferzonen der ASP-Gebiete angenommen. Die oberste Jagdbehörde im Landwirtschafts- und Umweltministerium Brandenburg zahlt für Wildschweine mit einem Gewicht bis 30 Kilogramm eine Abgabeprämie von 30 Euro, für Schwarzwild ab 30 Kilogramm 50 Euro. Alle in einer Sammelstelle abgegebenen Tierkörper werden auf ASP beprobt und anschließend unschädlich beseitigt. Die Landkreise haben gemeinsam mit dem Landesforstbetrieb und weiteren privaten und kommunalen Forstbetrieben Sammelstellen eingerichtet.
ASP: Poster mit Verhaltenshinweisen für Waldbesucher veröffentlicht
Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) haben der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Landesjagdverband Brandenburg ein Infoposter veröffentlicht, das richtiges Verhalten erklärt, wenn Pilzsammler oder andere Naherholungssuchende ein totes Wildschwein entdecken. Die Plakate gibt es als Druckdatei in unterschiedlichen Varianten und Formaten zum selbst Ausdrucken. Das Herunterladen ist kostenfrei. Jäger, Waldbesitzer oder Förster können die Poster in der Nähe von Waldwegen, Straßen oder Parkplätzen aufhängen.
Bayern will Vorbereitung auf die Afrikanische Schweinepest weiter intensiviert
Nach der ersten Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen wies Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber darauf hin, dass Bayern die Vorbereitungsmaßnahmen noch einmal intensiviert: Wir nehmen die aktuelle Situation sehr ernst. Wir stehen aktuell in engem Kontakt mit dem Bund und den betroffenen Bundesländern. Unser Ziel ist es, die anderen Länder bei Bedarf aktiv zu unterstützen, um die Tierseuche vor Ort schnellstmöglich einzudämmen. Dazu haben wir den Kolleginnen und Kollegen in Sachsen bereits Zaunmaterial zur Verfügung gestellt. Daneben müssen wir alles dafür tun, um einen Ausbruch der Tierseuche in Bayern zu verhindern. Eine wichtige Maßnahme ist die Errichtung eines festen Zauns entlang der grenznahen Autobahnen. Die Baumaßnahmen stehen kurz vor dem Abschluss. Daneben prüfen wir stetig weitere mögliche Präventions-Optionen. Wir wollen bestmöglich vorbereitet sein und schnell reagieren können. Wir werden für Bayern außerdem nochmals 3 Millionen Euro in weiteres Zaunmaterial investieren.
Im Rahmen der Unterstützung für Sachsen wurden von Bayern rund 25 Kilometer mobile Zäune zur Verfügung gestellt. Feste Wildschutzzäune werden in Bayern entlang der Bundesautobahnen im Gebiet der Grenze zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik auf einer Gesamtlänge von rund 500 Kilometern errichtet. Die Umsetzung erfolgt durch die Autobahnmeistereien.
Niedersachsen: Jagd während der Corona-Pandemie weiterhin erlaubt
Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen weist darauf hin, dass die körperliche Betätigung im Freien nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung
grundsätzlich zulässig ist. Damit darf auch die Jagd weiterhin ausgeübt werden. Auch Gemeinschaftsjagden (Drückjagden) auf Schalenwild zur gesetzlich vorgeschriebenen Abschussplanerfüllung und zur Prävention vor der ASP (Afrikanische Schweinepest) sind weiterhin zulässig, da sie der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit der Gefahrenabwehr zuzuordnen sind. Einer vorherigen Genehmigung bedarf es nicht, dennoch sind die Vorgaben der Corona-Verordnung
einzuhalten. So muss es ein Hygienekonzept geben, die persönlichen Daten der Teilnehmenden sind zu erfassen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das Ministerium gibt mit seinem neuen Erlass vom 05.11.2020 aktualisierte organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild bekannt.
Backhaus: Drückjagden auch unter Corona-Bedingungen möglich
Mit der am 31. Oktober 2020 von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern verabschiedeten Corona-Verordnung soll dem zwingend gebotenen Gesundheitsschutz der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Gleichzeitig sollen die für das gesellschaftliche Leben absolut notwendigen Voraussetzungen gesichert bleiben. Dazu gehört auch die im Interesse der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit weiter durchzuführende effiziente Bejagung von Schwarzwild zur Bekämpfung der Tierseuche Afrikanische Schweinepest. Deshalb ermöglicht die neue Corona-Verordnung in § 8 Absatz 2 Satz 1, dass Drückjagden zur Tierseuchenbekämpfung als Veranstaltung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung
auch weiterhin durchgeführt werden können. Da diese Drückjagden im öffentlichen Interesse und nicht zu touristischen Zwecken durchgeführt werden, gilt für ihre Teilnehmer auch das Beherbergungsverbot in § 4 Satz 1 der Verordnung nicht. Das Einreiseverbot gilt nicht für Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter und Inhaber von entgeltlichen Jahresjagderlaubnissen, damit diese ihren jagdrechtlichen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können (§ 5 Absatz 9 der Verordnung). Für alle anderen Jagdgäste, die nicht aus Mecklenburg-Vorpommern kommen, gilt aber grundsätzlich das Einreiseverbot.
Sachsen legt Restriktionszone für Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest fest
Um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen zu verhindern, hat der Freistaat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Restriktionszone um die Abschussstelle eines mit ASP infizierten Wildschweins in der Ortslage Krauschwitz/Pechern im Landkreis Görlitz festlegt. Für Jäger gilt in diesem Gebiet ein Jagdverbot für alle Tierarten. Gestartet wird eine intensive Suche nach sogenanntem Fallwild, um einen Überblick über die tatsächliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu bekommen, bzw. den Nachweis zu erbringen, dass es zu keinem weiteren Eintrag gekommen ist. Für verendet gefundene Wildschweine gilt eine Anzeigepflicht. Jäger, die Fallwild anzeigen sowie bei der Bergung und Beseitigung mitwirken, erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. Schweinhaltern ist in diesem Gebiet die Freilandhaltung und der Auslauf von Schweinen untersagt. Für Hundehalter und ihre Tiere gilt ein Leinenzwang. Messen, Versteigerungen und sonstige Veranstaltungen mit Schweinen sind untersagt. Über die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen wird im Einzelfall entschieden.