BRS News Rind
Neues rund um die Gülle
Das Ausbringen von Gülle soll effizienter werden. Helmut Süß gibt einen Überblick über Weiterentwicklungen und Innovationen im Bayerischen Landwirtschaftliche Wochenblatt.
Milchviehbetriebe für Modellvorhaben zur Verlängerung der Laktationszeit gesucht
Am 1. Januar 2021 startete die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA MV) gemeinsam mit dem Institut für Fortpflanzung landwirtschaftlicher Nutztiere (IFN) Schönow e.V. sowie der Frankenförder Forschungsgesellschaft mbH (FFG) das Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz Projekt Verlängerung der Laktationsperiode und selektives Trockenstellen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes bei Milchkühen
. Für die Projektphase werden bundesweit 10 milchviehhaltende Betriebe gesucht, die bereit sind, sich aktiv in das Projekt einzubringen und ihr Betriebsmanagement hinsichtlich der Verlängerung der Zwischenkalbezeit (ZKZ) und Laktationsperiode sowie dem selektiven Trockenstellen der Kühe entsprechend einer gemeinsam festgelegten Strategie anzupassen. Anmeldeschluss ist der 28.2.2021. Ziel ist es, praktische Erfahrungen mit der Verlängerung der Laktationsperiode bzw. ZKZ sowie dem selektiven Trockenstellen zu generieren, deren Anwendung unter Praxisbedingungen zu evaluieren und die Erfahrungen interessierten Landwirten weiterzugeben.
Borchert-Kommission: BMEL rechnet in den nächsten 10 Tagen mit der fertigen Machbarkeitsstudie
Aufgrund einiger Nachfragen informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dass die fertiggestellte Machbarkeitsstudie zu den Vorschlägen der sogenannten Borchert-Kommission zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland dem Bundesministerium noch nicht vorliegt. Grund sind detaillierte rechtliche Fragen, die noch offen sind und eingearbeitet werden. Das BMEL ist zuversichtlich, dass die finale Fassung in den kommenden zehn Tagen vorliegt.
UTP-Richtlinie: DBV fordert Schutzbereich um landwirtschaftlich getragene Vermarkter zu erweitern
Anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag am 22.02.2021 zum Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP) in der Lebensmittelkette betont der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, die Notwendigkeit von Nachbesserungen. Aus Sicht der Landwirtschaft ist es problematisch, dass die geplanten Regelungen nur für Unternehmen bis zu einer Umsatzgröße von 350 Mio. Euro gelten sollen. Viele von Landwirten getragene Vermarktungs- und Verarbeitungsbetriebe liegen oberhalb dieser Schwelle und sind mit solchen Handelspraktiken konfrontiert. Der in den letzten Monaten nochmals gestiegene Preis- und Kostendruck in der Lebensmittellieferkette und der geringe Anteil der Landwirte an der Wertschöpfung verdeutlichen gerade auch in diesem Punkt die Notwendigkeit der Erweiterung des Schutzbereiches
, so Krüsken.
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände spricht sich für Erleichterung von Tierwohl gerechtem Stallumbau aus
Die in dem damaligen Gesetzentwurf adressierten Bemühungen der Landwirtschaft, ihre Betriebe im Sinne des Tierwohls baulich zu verändern, heißt die Bundesvereinigung ausdrücklich gut. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die die Vereinigung anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) veröffentlicht hat. Trotz der richtigen Zielsetzung gab es in dem damaligen Gesetzentwurf aus Sicht der Städte, Landkreise und Gemeinden allerdings noch rechtliche Unklarheiten sowie Ergänzungsbedarf. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme, § 35 Abs. 1 BauGB um einen Abs. 1a zu ergänzen, der zum Zwecke der Verbesserung des Tierwohls bauliche Änderungen, Erweiterungen und Ersatzneubauten – ohne Erhöhung der Tierplatzzahlen – zulässt. Wir halten diesen Vorschlag des Bundesrates für richtig, zumal er im Vergleich zu der Ergänzung von § 245a BauGB deutlich praxistauglicher erscheint. Der Vorschlag sollte daher aus unserer Sicht – ungeachtet der ablehnenden Auffassung der Bundesregierung – im parlamentarischen Verfahren aufgegriffen werden.
Öko-Milchviehhaltung: Kriterien für kuhgebundene Kälberaufzucht definiert
Eine Initiative von Biomilch-Betrieben hat zusammen mit Vertreter*innen aus Forschung und Tierschutz Kriterien zur kuhgebundenen Kälberaufzucht in der Öko-Milchviehhaltung entwickelt. Diese wurden am 18.02.2021 auf der Biofach vorgestellt. Ergänzend soll eine Interessensgemeinschaft zur kuhgebundenen Kälberaufzucht gegründet werden. Ziel sei es, die praxisnahe Forschung zu diesem Thema zu fördern, die Verbraucher aufzuklären und die Kriterien weiterhin zu optimieren. Darüber hinaus soll den Betrieben in Zukunft eine entsprechende freiwillige Zusatzzertifizierung angeboten werden.
DBV: Bundestag muss Bauen für mehr Tierwohl ermöglichen
Zur öffentlichen Anhörung zum Baulandmobilisierungsgesetz im Deutschen Bundestag am 22. Februar 2021 fordert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, dazu auf, das Bauen von Tierwohlställen zu erleichtern. Die Bauern wollen mehr Tierwohl umsetzen. Dafür benötigen sie andere Ställe. Das derzeitige Baurecht verhindert jedoch in vielen Fällen die notwendigen baulichen Erweiterungsmaßnahmen oder einen Ersatzbau
, erklärt Rukwied. Es kann nicht sein, dass sich die Koalitionsfraktionen in ihren Forderungen zu Tierwohl geradezu übertreffen, dann aber nicht bereit sind, die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Umbauten zu schaffen. Ich appelliere deshalb an die Verantwortlichen: Schalten Sie das Baurecht für den Tierwohlstallbau auf grün!
, so Rukwied weiter.
Dialog Milch informiert über das Qualitätsmanagement Milch (QM-Milch)
Um die Sicherung einer hohen Milchqualität zu gewährleisten, wurde 2011 auf eine Initiative des Deutschen Bauernverbands, des Deutschen Raiffeisenverbands und des Milchindustrie-Verbands der QM-Milch e. V. gegründet. Dieser setzt sich für ein bundesweit einheitliches Qualitätsmanagement bei Milch ein. Dialog Milch hat jetzt einen Q&A Artikel zu QM-Milch veröffentlicht. Die wesentlichen Ziele und Anforderungen des Qualitätssicherungssystems im Milchsektor werden hier aufgegriffen.
Müller Fleisch investiert in Bauern und Werke
Die Müller-Gruppe möchte in Süddeutschland von der Schlachtung bis zur Vermarktung Marktanteile gewinnen. Dafür investiert das Familienunternehmen vor allem in die Beziehung zu den Landwirten. Die Müller Gruppe will seine Schweineschlachtungen nicht verringern, sondern auf dem aktuellen Niveau halten. Bei Rindern ist sogar ein Wachstum geplant. Um Marktanteile zu gewinnen und den Anteil an der regionalen Vermarktung zu vergrößern, baut das Unternehmen unter anderem den Standort Bayreuth aus.
Land Niedersachsen verbessert Zugang zur Förderung für Betriebe des Fleischsektors
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) teilt mit, dass der Zugang zur Förderung von Unternehmen und Zusammenschlüsse von Erzeuger*innen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten oder vermarkten, durch die Anpassungen in der Richtlinie Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
im Rahmen des niedersächsischen EU-Förderprogramms PFEIL verbessert werden soll. Mit der geplanten Änderung leisten wir einen Beitrag zu kurzen Transportwegen für die Tiere. Gleichzeitig stärken wir die regionale Wertschöpfung und stärken das Angebot regionaler Produkte
, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Gefördert werden im Bereich Schlachtung Kleinst- und Kleinbetriebe bis maximal 50 Mitarbeiter*innen. Neben bestehenden Organisationen können auch neugegründete gefördert werden. Förderfähig sind investive Maßnahmen wie der Bau von Verarbeitungsstätten sowie maschinelle und technische Einrichtungen. Die Fördersätze liegen zwischen 10 und 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe der Förderung ist unter anderem abhängig von der Unternehmensgröße oder dem Anteil der Qualitätsprodukte, die verarbeitet werden. Die geförderten Projekte müssen einen Beitrag zur Ressourceneffizienz (insbesondere Energieeffizienz) leisten sowie liefervertragliche Bindungen mit der Erzeugerebene nachweisen. Bei baulichen Anlagen ist eine Baugenehmigung mit dem Antrag einzureichen. Die Änderungen sollen zum 1. März 2021 bereits in Kraft treten und zum nächsten Antragsstichtag am 15. März 2021 angewendet werden. Anträge können jedes Jahr neben dem Frühjahrstermin auch zum 15. September gestellt werden.