BRS News Schwein
"Wo kommen Mastschweine her?“
In den 50er Jahren hielt moderne Biotechnik Einzug in die Landwirtschaft. Auf der Suche nach Lösungen zur Vermeidung von Tierseuchen und zur schnellen Weitergabe von Zuchtfortschritt perfektionierte man die sog. künstliche Besamung. Der organisatorische Aufwand hierfür ist enorm und bis ins Detail gesetzlich geregelt. Das betrifft nicht nur die Haltung der Eber auf sog. Eberstationen, sondern auch die Samengewinnung, -qualitätsprüfung, - verpackung und Auslieferung. Eine Versamen ist nur mit Sachkundenachweis möglich.Der MDR wollte es ganz genau wissen und hat hierfür eine Besamungsstation der BUS in Stotternheim besucht. Der Film ist in der Mediathek abrufbar.
Mitteilungspflicht der Kontaktdaten von Datenschutzbeauftragten nach DS-GVO
LDI - Ab dem 25. Mai 2018 sind der Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten mitzuteilen, vorher werden Mitteilungen nicht berücksichtigt. Ab Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (25. Mai 2018) werden Verantwortliche und Auftragsverarbeiter dazu verpflichtet sein, die Kontaktdaten Ihrer oder Ihres Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.Für Stellen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen ist die LDI NRW zuständige Aufsichtsbehörde. Vor diesem Zeitpunkt ist eine solche Mitteilung an die LDI NRW nicht erforderlich. Die deutschen Aufsichtsbehörden arbeiten an einer Lösung zur Umsetzung der Mitteilungspflicht der Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten. Es ist beabsichtigt, eine Möglichkeit zur Online-Meldung über die Homepage der LDI NRW anzubieten, so dass die Mitteilungen auf elektronischem Wege entgegen genommen werden. Mitteilungen, die vor der Fertigstellung eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Welche Daten konkret zu melden sind, und weitere Informationen können in den kommenden Monaten auf unserer Homepage an dieser Stelle nachgelesen werden.
WICHTIGER HINWEIS: Das LDI beabsichtigt, unterlassene Meldungen der Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten während einer Übergangszeit bis zum 31.12.2018 nicht als Datenschutzverstöße zu verfolgen oder zu ahnden.
Stellungnahme der Initiative Tierwohl zur Forderung von acht Tier- bzw. Umweltschutzorganisationen
Acht Tier- bzw. Umweltschutzorganisationen haben sich am 17.05.18 in einer gemeinsamen Pressemitteilung dagegen ausgesprochen, dass die aktuellen Kriterien der Initiative Tierwohl die Eingangsstufe des geplanten staatlichen Tierwohllabels bilden. Dazu sagt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl:Es ist legitim, dass Tierschutzorganisationen auf sich aufmerksam machen möchten. In diesem Fall werden jedoch Eulen nach Athen getragen. Denn längst ist klar, dass die Eingangsstufe des geplanten dreistufigen staatlichen Tierwohllabels nicht den aktuellen, sondern weiterentwickelten Kriterien der Initiative Tierwohl entsprechen sollen. Die Bereitschaft zu dieser Weiterentwicklung haben wir bereits gegenüber Bundesministerin Julia Klöckner erklärt. Ebenso klar ist aber, dass eine Eingangsstufe nur durch das einmalige Netzwerk entlang der gesamten Wertschöpfungskette Fleisch, das durch die Initiative Tierwohl geschaffen wurde, breitenwirksam umgesetzt werden kann.
VILOFOSS® NutriSpar® - Optimales Wachstum bei sehr stark N/P reduzierter Fütterung
Unter der MarkeVILOFOSS® NutriSpar®stellt die Deutsche Vilomix ein neues Futterkonzept für Mastschweine vor. NutriSpar ist lt. Hersteller eine neue Wirkstoffkombination, die gezielt bei sehr stark N/P reduzierter Fütterung sowohl die Protein- und die Energieverwertung als auch die Stoffwechselaktivität fördert. Durch den Zusatz von NutriSpar im Futter soll die Nährstoffverdaulichkeit erhöht und die Futterverwertung gesteigert werden. So können lt. Hersteller kostenintensive Proteinfuttermittel ohne Leistungseinbußen reduziert werden. Dies soll dem Landwirt die Möglichkeit geben, den Flächenbedarf gemäß Düngemittelverordnung zu entlasten, die Gesamtfutterkosten zu reduziert und das Wachstum zu optimieren.
Wussten Sie, dass Rohwasser zu 97 Prozent ohne Aufbereitung als Trinkwasser genutzt werden kann?
Die Trinkwasserqualität in Deutschland ist spitze. Das Rohwasser, aus Trinkwasser i.d.R. in das öffentliche Leitungsnetzt eingespeist ist sogar so gut, dass knapp 97 Prozent sofort und ohne weitere Aufbereitung als Trinkwasser nutzbar ist.Eine große Herausforderung allerdings sind zunehmende Arzneimittelrückstände. Der BUND spricht von 8.000 Tonnen umweltwirksamen Medikamentenrückständen, die i.e.L. aus privaten Haushalten und Kliniken eingetragen werden. Mit zunehmenden Durchschnittsalter der deutschen Bevölkerung wird sich daran vermutlich auch in der Zukunft nichts ändern. V.a.. die Klasse der Blutdrucksenkenden Medikamente wird verstärkt eingesetzt, schreibt die Apotheken-Umschau in ihrer Ausgabe 1. Mai 2018.
"Persönliche Diffamierung von Bauernfamilien geht gar nicht"
Vor nicht einmal einem Jahr, hat sich Landwirtschaftsminsiter Robert Habeck gegen persönliche Diffamierungen von Bauernfamilien ausgesprochen. Trotzdem hat sich keiner der Landwirtschaftsministerkollegen in Deutschland hinter die Amtskollegin, Landwirtschaftsministerin Christina Schulze-Föcking, gestellt.Die hat jetzt die Konsequenzen gezogen und ist von ihrem Amt zurückgetreten. Sie begründet ihren Rücktritt mit persönlichen Drohungen.Der Preis für meine Familie ist zu hoch, wird Sie von der
Die Weltzitiert.
Wer die Reaktionenin den Medien nach dem Rücktritt beobachtet, kann die Begründung der Ministerin vermutlich nachvollziehen. Häme, Spott und neue Wortschöpfungen deuten an, was die Ministerin in den letzten Wochen durchgemacht haben muss.
BRS-Position zur Haltung von Sauen in Kastenständen
Stillstand ist Rückschritt. Niemand weiß das besser als deutsche Tierhalter. Sie haben neben den Bestimmungen eines modernen Tierschutzgesetzes die Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zu erfüllen, die in vielen Punkten über die zugrundeliegende EU-Richtlinie 2008/120/EG hinausgeht. Baugenehmigungen erfolgen auf der Grundlage von Recht und Ordnung. Diese Grundlage ist mit dem Urteil aus Magdeburg angezweifelt worden und hat zu einem behördlichen Aktionismus geführt, der nicht nur den Bestandsschutz gerade erst genehmigter Ställe in Frage stellt, sondern auch künftige Planungen und Investitionen in neue und moderne Ställe erschwert.
Der Bundesverband begrüßt die Initiative des Bundes, mit einer Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung für Rechts- und Planaungsicherheit zu sorgen. Er warnt aber vor Reglementierungen für den Abferkelbereich, vor die aktuelle Untersuchungen nicht abgeschlossen und die Ergebnisse auf eine Übertragbarkeit in die Praxis geprüft wurden.
Big Data im Stall – Zukunftsmodell oder Sackgasse?
Auch in der Landwirtschaft spielt die Digitalisierung eine zunehmend bedeutendere Rolle. Automatisierte Prozesse, der Einsatz von Robotertechnik und die Nutzung von Geodaten sind in vielen Betrieben bereits Standard.Big Data im Stall – Zukunftsmodell oder Sackgasse?ist am Mittwoch, dem 6. Juni 2018, das Schwerpunktthema des 7. Wilhelm-Stahl-Symposiums im Tagungszentrum des Leibniz-Instituts für Nutztierbiologie Dummerstorf, Wilhelm-Stahl-Allee 2.
Themenspecial „Artenvielfalt“ auf moderne-landwirtschaft.de
Landwirte wirtschaften in der Natur; sie nehmen Einfluss auf die Biodiversität und sind zugleich in besonderer Weise auf sie angewiesen.
Artenvielfalt– so das Thema des aktuellen Specials von moderne-landwirtschaft.de. Highlight: Die digitale Artenvielfaltskarte! Sie zeigt, wo und wie umfangreich und engagiert Moderne Landwirte für den Erhalt der Biodiversität aktiv sind. Rund 70 Betriebe deutschlandweit sind bereits mit ihren Maßnahmen registriert.
Außerdem: Das Onlinemagazin porträtiert Moderne Landwirte in Deutschland, die mit innovativen Maßnahmen ihre Felder ökologisch aufwerten und damit Nist- und Nahrungsangebote für verschiedene Tierarten schaffen.
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Am 25. Mai greift die Datenschutzgrundverordnung: BRS-Veranstaltung
Am 25. Mai greift die Datenschutzgrundverordnung - zwei Jahre nach Verabschiedung. Jeder, der Personen bezogene Daten verarbeitet, muss sich auf mehr Dokumentationsaufwand gefasst machen, um auf Nachfrage kostenlose Auskünfte geben zu können. Das zeigt auch, dass schon in der Vergangenheit Datenschutz ernst genommen werden musste; jetzt muss man aber nachweisen, welche Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen bestehen, wie Daten verarbeitet werden und wann hierfür eine Einwilligung vorzulegen ist.Der Bundesverband hat am 07. Mai hierzu ein Seminar angeboten, in dem der GGDcert zertifizierte Datenschutzbeauftragte Rechtsanwalt Thomas Otten zu dem Thema sensibilisierte und für Fragen zur Verfügung stand. Das gut besuchte Seminar machte den Teilnehmern deutlich, wo und wie bei den eigenen Datenschutzkonzepten nachgebessert werden sollte. Dabei wurde auf die Nutzung von mobilen Endgeräten ebenso eingegangen wie auf die Präsentation in den Sozialen Medien oder mit einer eigenen Homepage. Ein zentrales Thema nahm die Rolle des Datenschutzbeauftragten ein. Vielen Unternehmen mit Videoüberwachung und / oder Zeitarbeitserfassung kommen an der Berufung eines DSB nicht vorbei. Ansonsten liegt die Grenze bei mindestens 10 Personen, die Personen bezogene Daten verarbeiten. Hierzu zählt auch das Ehrenamt.
Mitgliedsunternehmen können die Ergebnisse des Workshops in der BRS-Geschäftsstelle abrufen. Ansonsten helfen Internetangebote, wie die des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, das mit Musterbriefen und Checklisten hilft.