BRS News Schwein
EuroTier digital: Praxiserfahrungen mit alternativen Abferkelbuchten
Im Rahmen der EuroTier digital, die vom 9. bis 12. Februar 2021 stattfand, waren die Impulsbetriebe
des Netzwerks Fokus Tierwohl am Fachprogramm mit einem Beitrag zur Gestaltung von Abferkelbuchten unter Tierwohlaspekten
im DLG-Spotlights Schwein beteiligt. Drei sauenhaltende Betriebe gaben Einblick in ihre Stallungen und den alltäglichen Arbeitsablauf mit unterschiedlichen Bewegungsbuchten. Unter Moderation von Dr. Christian Lambertz (FiBL Deutschland e.V.) und Dr. Sabine Schütze (Geschäftsstelle Tierwohlkompetenzzentrum Schwein bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) fand ein reger Austausch von Erfahrungen vor 470 Zuschauern statt.
Mehr als 360.000 Anträge auf Entschädigung nach dem Infektionschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie. Entschädigungen nach dem IfSG können derzeit in zwölf Ländern über ein Internet-Portal beantragt werden. Online-Anträge nach Paragraf 56 Absatz 1a IfSG (Schließung von Kita oder Schule) und Paragraf 56 Absatz 1 IfSG (Quarantäne) seien seit Mai 2020 möglich, heißt es in der Antwort (19/26715) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25969) der FDP-Fraktion. Bis zum 25. Januar 2021 sind den Angaben zufolge über das betreffende Portal insgesamt 363.298 Online-Anträge eingegangen, darunter 342.022 nach Paragraf 56 Absatz 1 IfSG und 21.276 Anträge nach Paragraf 56 Absatz 1a IfSG.
Sie haben Fragen zum IfSG? Sie wollen wissen, ob Sie eine Entschädigung erhalten und wie Sie einen Antrag dafür stellen können? Informieren Sie sich jetzt auf dem IfSG-Onlineportal.
Neues rund um die Gülle
Das Ausbringen von Gülle soll effizienter werden. Helmut Süß gibt einen Überblick über Weiterentwicklungen und Innovationen im Bayerischen Landwirtschaftliche Wochenblatt.
Borchert-Kommission: BMEL rechnet in den nächsten 10 Tagen mit der fertigen Machbarkeitsstudie
Aufgrund einiger Nachfragen informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dass die fertiggestellte Machbarkeitsstudie zu den Vorschlägen der sogenannten Borchert-Kommission zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland dem Bundesministerium noch nicht vorliegt. Grund sind detaillierte rechtliche Fragen, die noch offen sind und eingearbeitet werden. Das BMEL ist zuversichtlich, dass die finale Fassung in den kommenden zehn Tagen vorliegt.
UTP-Richtlinie: DBV fordert Schutzbereich um landwirtschaftlich getragene Vermarkter zu erweitern
Anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag am 22.02.2021 zum Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP) in der Lebensmittelkette betont der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, die Notwendigkeit von Nachbesserungen. Aus Sicht der Landwirtschaft ist es problematisch, dass die geplanten Regelungen nur für Unternehmen bis zu einer Umsatzgröße von 350 Mio. Euro gelten sollen. Viele von Landwirten getragene Vermarktungs- und Verarbeitungsbetriebe liegen oberhalb dieser Schwelle und sind mit solchen Handelspraktiken konfrontiert. Der in den letzten Monaten nochmals gestiegene Preis- und Kostendruck in der Lebensmittellieferkette und der geringe Anteil der Landwirte an der Wertschöpfung verdeutlichen gerade auch in diesem Punkt die Notwendigkeit der Erweiterung des Schutzbereiches
, so Krüsken.
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände spricht sich für Erleichterung von Tierwohl gerechtem Stallumbau aus
Die in dem damaligen Gesetzentwurf adressierten Bemühungen der Landwirtschaft, ihre Betriebe im Sinne des Tierwohls baulich zu verändern, heißt die Bundesvereinigung ausdrücklich gut. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die die Vereinigung anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) veröffentlicht hat. Trotz der richtigen Zielsetzung gab es in dem damaligen Gesetzentwurf aus Sicht der Städte, Landkreise und Gemeinden allerdings noch rechtliche Unklarheiten sowie Ergänzungsbedarf. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme, § 35 Abs. 1 BauGB um einen Abs. 1a zu ergänzen, der zum Zwecke der Verbesserung des Tierwohls bauliche Änderungen, Erweiterungen und Ersatzneubauten – ohne Erhöhung der Tierplatzzahlen – zulässt. Wir halten diesen Vorschlag des Bundesrates für richtig, zumal er im Vergleich zu der Ergänzung von § 245a BauGB deutlich praxistauglicher erscheint. Der Vorschlag sollte daher aus unserer Sicht – ungeachtet der ablehnenden Auffassung der Bundesregierung – im parlamentarischen Verfahren aufgegriffen werden.
Online-Veranstaltung der LWK Nordrhein-Westfalen zur Digitalisierung in der Schweinehaltung
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet am 03.03.2021 von 16.00 - 18.30 Uhr im Rahmen des Projektes Fokus Tierwohl eine kostenlose Online-Vortragsveranstaltung zum Thema Schweinehaltung im digitalen Zeitalter
an. Was ist in Zukunft durch die zunehmende Digitalisierung in der Schweinehaltung möglich? Die Digitalisierunng bietet unter anderem neben mehr Transparenz in der Produktion von Schweinefleisch auch die Chance durch verschiedene Innovationen und Sensorsysteme das Stallmanagement zu verbessern. Die Veranstaltung erfüllt das Kriterium Fortbildung
für die Initiative Tierwohl. Anmeldeschluss: 02.03.21.
DBV: Bundestag muss Bauen für mehr Tierwohl ermöglichen
Zur öffentlichen Anhörung zum Baulandmobilisierungsgesetz im Deutschen Bundestag am 22. Februar 2021 fordert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, dazu auf, das Bauen von Tierwohlställen zu erleichtern. Die Bauern wollen mehr Tierwohl umsetzen. Dafür benötigen sie andere Ställe. Das derzeitige Baurecht verhindert jedoch in vielen Fällen die notwendigen baulichen Erweiterungsmaßnahmen oder einen Ersatzbau
, erklärt Rukwied. Es kann nicht sein, dass sich die Koalitionsfraktionen in ihren Forderungen zu Tierwohl geradezu übertreffen, dann aber nicht bereit sind, die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Umbauten zu schaffen. Ich appelliere deshalb an die Verantwortlichen: Schalten Sie das Baurecht für den Tierwohlstallbau auf grün!
, so Rukwied weiter.
Müller Fleisch investiert in Bauern und Werke
Die Müller-Gruppe möchte in Süddeutschland von der Schlachtung bis zur Vermarktung Marktanteile gewinnen. Dafür investiert das Familienunternehmen vor allem in die Beziehung zu den Landwirten. Die Müller Gruppe will seine Schweineschlachtungen nicht verringern, sondern auf dem aktuellen Niveau halten. Bei Rindern ist sogar ein Wachstum geplant. Um Marktanteile zu gewinnen und den Anteil an der regionalen Vermarktung zu vergrößern, baut das Unternehmen unter anderem den Standort Bayreuth aus.
Land Niedersachsen verbessert Zugang zur Förderung für Betriebe des Fleischsektors
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) teilt mit, dass der Zugang zur Förderung von Unternehmen und Zusammenschlüsse von Erzeuger*innen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten oder vermarkten, durch die Anpassungen in der Richtlinie Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
im Rahmen des niedersächsischen EU-Förderprogramms PFEIL verbessert werden soll. Mit der geplanten Änderung leisten wir einen Beitrag zu kurzen Transportwegen für die Tiere. Gleichzeitig stärken wir die regionale Wertschöpfung und stärken das Angebot regionaler Produkte
, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Gefördert werden im Bereich Schlachtung Kleinst- und Kleinbetriebe bis maximal 50 Mitarbeiter*innen. Neben bestehenden Organisationen können auch neugegründete gefördert werden. Förderfähig sind investive Maßnahmen wie der Bau von Verarbeitungsstätten sowie maschinelle und technische Einrichtungen. Die Fördersätze liegen zwischen 10 und 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe der Förderung ist unter anderem abhängig von der Unternehmensgröße oder dem Anteil der Qualitätsprodukte, die verarbeitet werden. Die geförderten Projekte müssen einen Beitrag zur Ressourceneffizienz (insbesondere Energieeffizienz) leisten sowie liefervertragliche Bindungen mit der Erzeugerebene nachweisen. Bei baulichen Anlagen ist eine Baugenehmigung mit dem Antrag einzureichen. Die Änderungen sollen zum 1. März 2021 bereits in Kraft treten und zum nächsten Antragsstichtag am 15. März 2021 angewendet werden. Anträge können jedes Jahr neben dem Frühjahrstermin auch zum 15. September gestellt werden.