BRS News Schwein
Corporate Social Responsibility (CSR) in der Landwirtschaft
Kritische Fragen zum Artenrückgang in Agrarlandschaften, zur artgerechten Tierhaltung, zu dem ökologischen Zustand landwirtschaftlich genutzter Flächen, oder zur Nachhaltigkeit der Produktionssysteme angesichts knapper werdender natürlicher Ressourcen – die Landwirtschaft steht in den letzten Jahren zunehmend in der öffentlichen Kritik. Diese Kritik kann als Indiz für einen allgemeinen Wandel gesellschaftlicher Werte gesehen werden, der von landwirtschaftlichen Unternehmen in zunehmenden Maße einfordert, dass sie über eine rentable Wirtschaftsweise hinaus auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit integrieren. Viele Verbraucher sowie Tier- und Umweltschutzorganisationen fordern in den öffentlichen Debatten zur heutigen Landwirtschaft zusätzliche Anstrengungen und damit ein Mehr
an verantwortungsvollem Handeln und Leistungen zum Wohle der Gesellschaft ein. Eine Möglichkeit, proaktiv den Herausforderungen zu begegnen, ist die bewusste Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung. Dieser Ansatz hat sich in der Managementliteratur unter dem Begriff Corporate Social Responsibility
(CSR) etabliert.
Online-Vorlesungen für alle zur Corona-Pandemie
Die Universität Tübingen hat sich dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung zu Covid-19 angenommen und in diesem Sommersemester eine Vorlesungsreihe gestartet, die live online übertragen wird. Die Videos werden auf einem Youtube-Kanal ausgestrahlt und sind dort auch anschließend weiter ansehbar. Und zwar stehen sie nicht nur für Studierende und MitarbeiterInnen der Universität, sondern für alle Interessierten ohne Login zur Verfügung. Die Veranstaltungsreihe startete am 21. April 2020 unter der Ausgestaltung der Medizinischen Fakultät mit einer Vorlesung, immer Dienstags um 12 Uhr und zusätzlich am Donnerstag, den 18. Juni 2020. Themen sind zum Beispiel Corona und Schwangerschaft, Impfstoffentwicklung, medikamentöse Strategien oder medizinische Befunde. Hinzu kommt die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, die sich ab dem 29. Juni bis zum 15. Juli 2020 jeden Abend unter der Woche um 18.30 Uhr mit den politischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auseinandersetzen wird.
C02-Footprint bei Lebensmitteln: Es kommt auf die Bezugsgröße an
Der Anteil der Ernährung an den durchschnittlichen Treibhausgasemissionen eines Deutschen beträgt laut CO2-Rechner des Umweltbundesamtes rund 15 Prozent, berichtet der Deutsche Bauernverband in seinem Themendossier. Die deutlich größere Stellschraube beim Klimaschutz liegt im Bereich Energie (Heizen, Strom, Mobilität). Eine wichtige Vergleichsgröße, um die Klimabilanz eines Produktes zu illustrieren, ist der sogenannte CO2-Fußabdruck. Er gibt Auskunft darüber, wie viel Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus eines Produkts anfallen. Tierische Lebensmittel wie Fleisch oder Milchprodukte kommen bei solchen Berechnungen regelmäßig schlechter weg als pflanzliche. Das liegt daran, dass Umwelteffekte zumeist nach dem Volumen oder Gewicht eines Produktes berechnet werden. Dabei vernachlässigt diese Betrachtungsweise, dass tierische Produkte zum Teil ganz andere ernährungsphysiologische Vorzüge haben als pflanzliche Lebensmittel. Bezogen auf die Inhaltstoffe, die den menschlichen Tagesbedarf an Nährstoffen liefern, stehen tierische Produkte aufgrund ihrer hohen Nährstoffdichte deutlich besser dar. Der lediglich nach Volumen oder Gewicht ermittelte CO2-Fußabdruck ist also am Ende nicht besonders aussagekräftig.
BVE gegen grünen „Öko-Populismus“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) hat einem von den Grünen geforderten Mindestpreis für Fleisch eine klare Absage erteilt. Zur Forderung des Bundesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck, einen Mindestpreis für Fleisch im Lebensmitteleinzelhandel einzuführen, kommentiert Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE): "Bei allem Respekt gegenüber den Grünen – die planwirtschaftliche Forderung nach einem Mindestpreis für Fleisch ist ein böser Rückfall in vergangen geglaubten Öko-Populismus. Fleischprodukte gehören aufgrund ihrer wertvollen Inhaltsstoffe zu einer ausgewogenen Ernährung dazu und das sollte nicht nur dem zahlungskräftigen Teil unserer Gesellschaft vorbehalten bleiben. Berechtigte Kritik ist wichtig für eine zielorientierte Diskussion. Und die zuständige Industrie hat in den letzten Tagen eine Reihe konstruktiver Vorschläge einge-bracht, über die nun gesprochen werden muss. Wenn man sich an solchen Debatten beteiligt, sollte man sich auch über die volkswirtschaftlichen Folgen seiner Aussagen immer im Klaren sein.
Fleischwirtschaft legt der Bundesregierung 5-Punkte-Plan vor
Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) hat der Bundesregierung am Wochenende einen 5-Punkte-Plan zur bundeseinheitlichen und branchenunabhängigen Umsetzung von Maßnahmen bei der Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern vorgelegt. In Briefen an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Bundesminister Julia Klöckner (Ernährung), Hubertus Heil (Arbeit) und Jens Spahn (Gesundheit) schlägt der VDF vor, die bereits seit 2014 geltenden Maßnahmen aus Selbstverpflichtungen der Branche verbindlich einzuführen und hinsichtlich der Unterbringung von Werkvertragsarbeitnehmern zu schärfen.
Die bisher vorliegenden Ergebnisse für 13.476 der amtlich angeordneten Tests bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Fleischbetrieben sind mit 13.336 zu 99 % negativ. In Nordrhein-Westfalen sind zudem hunderte Wohnungen, in denen Werkvertragsarbeitnehmer von Fleischunternehmen wohnen, in den vergangenen Tagen vom Arbeitsschutz geprüft worden. Dabei hat es lediglich bei einer Wohnung größere Beanstandung gegeben.
Die Vermessung der Nachhaltigkeit
Der Bedarf an landwirtschaftlich erzeugten Produkten steigt weltweit. Gleichzeitig müssen wir sparsamer mit den knapper werdenden Ressourcen unserer Erde umgehen. Technische Innovationen können dabei helfen, diesen Spagat zu meistern. Doch häufig verändert sich mit Innovationen auch das Verhalten von Konsumenten und Produzenten, was Einsparungen wieder reduziert. Erstmals haben Forschende ein Instrument entwickelt, um diese sogenannten Rebound-Effekte in der Landwirtschaft besser abzuschätzen.
Neue Formel für umsetzbare Energie beim Wiederkäuer
Die Umsetzbare Energie ist der Maßstab zur Energiebewertung beim Wiederkäuer. Die Gesellschaft für Ernährungsphysiologie (GfE) hat eine neue Schätzgleichung auf Basis von Verdaulichkeitsmessungen für Maisprodukte aus den Jahren 2000 bis 2018 aus neun Versuchseinrichtungen abgeleitet, da sich bei der Validierung der bisherigen Gleichung eine Differenz von bis zu 1 MJ/kg TM zwischen den geschätzten und den aus der Verdaulichkeitsmessung ermittelten ME-Gehalten ergab. Die neue Schätzgleichung wurde an Daten aus 52 Verdaulichkeitsmessungen validiert, die mittlere Differenz zwischen den geschätzten und den aus den Verdaulichkeitsmessungen ermittelten ME-Gehalten betrug 0,01 MJ ME/kg TM bei einem Bestimmtheitsmaß von 75 % und einem Schätzfehler von 3,6 %. Die neue Gleichung der GfE soll ab Ernte 2020 angewendet werden.
170 kg N-Grenze bleibt bestehen
Die Einhaltung der Betriebsobergrenze für Stickstoff, umgangssprachlich 170-N-Grenze
, bleibt auch nach der Novellierung der Düngeverordnung vom 30.04.2020 bestehen. Auch die Ermittlung der Betriebsobergrenze erfolgt nach bekanntem Schema. Offenbar hat es im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung bei einigen Landwirten und Beratern Missverständnisse bzgl. der Berechnung der zulässigen Menge an organischen sowie organisch-mineralischen Düngern gegeben. Die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer weisen darauf hin, dass zwar die Pflicht zur Erstellung von Nährstoffvergleichen entfallen ist. Das heißt, dass für das laufende Düngejahr 2020 kein gesamtbetrieblicher Nährstoffvergleich mehr erstellt werden muss. Anstelle dessen tritt eine Art Schlagkarteipflicht, die die Landwirte verpflichtet jede Düngungsmaßnahme schlaggenau mit Art, Menge und Nährstoffgehalten jedes aufgebrachten Düngemittels binnen 2 Tagen aufzuzeichnen. Nicht entfallen ist jedoch die seit Jahren geltende sog. 170 N-Grenze, wonach im Betriebsdurchschnitt nicht mehr als 170 kg Gesamt-N je ha aus organischen und organisch-mineralischen Düngern ausgebracht werden dürfen. Die seit Jahren geltende sog. 170 N-Grenze ist unabhängig vom Düngebedarf und gilt gemäß Nitratrichtlinie EU-weit. Die Berechnung erfolgt weiterhin nach den bekannten Regeln, eine Berechnung mittels Aufsummierung der in Einzelschlagkarteien dokumentierten gestreuten Tonnagen und N-Gehalte je m3 ist nicht zulässig.
Informationen zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Das diesjährige Antragsverfahren ist für Anfang Juni vorgesehen. Es sind Vorhaben förderfähig, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen. Das maximale förderungsfähige Investitionsvolumen beträgt 1,5 Mio. €, wobei die Zuwendung pro Antrag 500.000 € nicht überschreiten darf. Mithilfe eines Punktesystems wird eine Rangfolge aller Anträge gebildet. Dabei sind die Auswahlkriterien so gewichtet, wie sie der Erreichung der Ziele des Programms dienen. Neu ist, dass die Punkte für die Teilnahme an der geförderten einzelbetrieblicher Beratung bereits gewährt werden, wenn statt des Verwendungsnachweises der Beratungsnachweis, die Rechnung sowie der Zahlungsnachweis dem Antrag beigefügt werden.
Studie gibt Vermarktungsideen für alte Nutztierrassen
Laut einer Erhebung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) waren 2019 in Deutschland 54 von 77 einheimischen Rinder-, Schweine-, Ziegen-, Schaf- und Pferderassen als gefährdet eingestuft. Nur mit professioneller Vermarktung und einer gesicherten Nachfrage können landwirtschaftliche Betriebe gefährdete Rassen als Nutztiere erhalten. Deshalb untersuchten ein Agrarmarkt- und Züchtungsexperten-Team der Universität Kassel und der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e. V. (GEH) in einer qualitativen Befragung, was Konsumenten mit gefährdeten Nutztierrassen verbinden und wie man sie für den Kauf der Fleischprodukte gewinnen kann. Die BÖLN-Studie empfiehlt Aufklärungsarbeit und Bewerbung gefährdeter Nutztierrassen als regionale Spezialität. Den Studienteilnehmern war die Problematik aussterbender Rassen gar nicht bekannt. Des Weiteren sollte die Rolle der Konsumenten als Nachfrager klarer kommuniziert werden.
Der Abschlussbericht des Forschungsprojektes Vermarktungskonzepte für Produkte gefährdeter Nutztierrassen steht online zur Verfügung.