BRS News Schwein
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: „Sauenhalter brauchen endlich Rechtssicherheit“
In seiner letzten Sitzung hat der Bundesrat die Entscheidung über eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf Antrag der Ländervertreter der Grünen erneut vertagt. Dazu erklärt die Agrarpolitikerin und Europa-Abgeordnete für Mittelfranken, Marlene Mortler:
"Gerade jetzt, in der Corona-Krise, brauchen die deutschen Landwirte dringend Planungssicherheit. Obwohl bereits ein Kompromissvorschlag der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zu den Punkten Sauenhaltung und Kastenstand vorlag, wurde er ohne Sinn und Verstand vom Tisch gewischt. Die Entscheidung abermals aufzuschieben, ist absurd. Damit werden wichtige Investitionen der deutschen Sauenhalter in den Tierschutz, wie notwendige Stallumbauten, weiter blockiert. Das nützt niemandem, schadet aber den Landwirten und ihren Tieren massiv. Wenn wir nicht wollen, dass die kleinen Betriebe aufgeben und die Sauenhaltung ins Ausland mit weniger Tierschutz-Standards abwandert, müssen wir endlich handeln.
Ernährungssicherung muss neben Umwelt- und Klimaschutz eine größere Rolle in der europäischen Agrarpolitik spielen
In einer Videokonferenz mit ihren europäischen Amtskollegen hat sich die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, über neue Schritte in der europäischen Agrarpolitik ausgetauscht. Umwelt-, Arten- und Klimaschutz muss wirtschaftlich tragfähig sein für die europäische Landwirtschaft. Umso wichtiger, auch die wissenschaftlichen Grundlagen und die Folgenabschätzungen der skizzierten Maßnahmen in den Blick zu nehmen
, bewertete Julia Klöckner die Ziele des Green Deal
. Die quantitative Beschreibung von Reduktionszielen muss einhergehen mit der Benennung von Anreizen und Instrumenten, um diese zu erreichen. Auch um zu verhindern, dass sich Produktion ins außereuropäische Ausland verlagert und wir in Europa dann keinen Einfluss auf die Umwelt- oder die Tierschutzstandards haben. Die Landwirte müssen von ihrer Arbeit leben können – hier geht es vor allem auch um die kleinen Betriebe. Um eine flächendeckend regionale Produktion zu halten, müssen wir verhindern, dass sie die ersten sind, die auf dem Weg aussteigen,
mahnte die Ministerin in einer Stellungnahme.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Ferkelkastration
Es gibt keinen Königsweg als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration. Jeder Betrieb muss sich mit den zur Verfügung stehenden Methoden beschäftigen und die für ihn passende auswählen. Deshalb finden aktuell zahlreiche Online-Veranstaltungen zu dem Thema statt. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) verweist in diesem Zusammenhang auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Zahlreiche Dokumente (Betriebsanweisung, Checkliste Arbeits- und Gesundheitsschutz, Lagerbedingungen von Isofluran .. ) stehen zum Download bereit.
Tödliche Bakterieninfektion bei Schweinen entschlüsselt
Neugeborene Ferkel sterben oft qualvoll an einer Infektion mit einem Darmbakterium. Ein Team von Forschenden aus drei Fakultäten der Universität Bern hat nun herausgefunden, wie das Bakterium tödliche Darmblutungen auslöst. Damit ist ihnen ein Durchbruch in der tiermedizinischen Forschung gelungen. Jetzt öffnen sich vielversprechende Aussichten für Impfstoffe und Medikamente auch für Anwendung beim Menschen.
Nationales Wissensnetzwerk Kupierverzicht startet im Juni die ersten digitalen Netzwerktreffen für Tierärzte und Berater
Im Rahmen des Projektes Nationales Wissensnetzwerk Kupierverzicht
finden im Juni die ersten digitalen Netzwerktreffen in Form von Online-Veranstaltungenn für Tierärzte und Berater statt. Themenschwerpunkte sind die Vorstellung der PIG-CHECK-APP zur digitalen Erfassung der Risikoanalyse Kupierverzicht und das Entzündungs- und Nekrosensyndrom beim Schwein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Alle Termine und weitere Informationen finden Sie unter: www.ringelschwanz.info/termine.html
Sollten Sie als Berater oder Tierarzt Interesse haben, über die Netzwerktreffen informiert zu werden, um ggf. an den Treffen in Ihrer Region teilzunehmen, dann wenden Sie sich an Lea Blechmann (bl@fbf-forschung.de).
Konjunktur- und Zukunftspaket: 300 Mio. Euro für Tierwohlinvestitionen
Der Koalitionsausschuss hat sich auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro verständigt. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen. Wesentliche Punkte sind eine Senkung der Mehrwertsteuer, Hilfen für Kommunen, Zuschüsse für Familien und Förderung von Zukunftstechnologien.
Im Interesse des Tierwohls wird ein Investitionsförderprogramm für den Stallumbau (rd. 300 Mill. Euro) für die zügige Umsetzung besserer Haltungsbedingungen in den Jahren 2020 und 2021 aufgelegt. Dies dient nicht nur der Standortsicherung, sondern fördert zudem den Tierschutz und den Umweltschutz. Es sollen daher nur Investitionen in diesen Bereichen gefördert werden, die nicht mit Kapazitätsausweitungen verbunden sind und zum Beispiel auch helfen, das so genannte Kastenstandurteil zeitnah umzusetzen. Für die Förderung von Stallumbauten sollen entsprechende, differenzierte Mindestanforderungen an die jeweiligen Tierhaltungen als verlässliche Grundlage für Investitionsentscheidungen gelten.
Accelerator 2020
Zusammen mit dem Frankfurter TechQuartier bietet die Rentenbank vom 28. bis 30. September 2020 erneut einen Accelerator für Start-ups an. Das für die Teilnehmer kostenlose Programm richtet sich an AgTechs
und FoodTechs
, die innovative Produkte, Verfahren oder Systeme mit Mehrwert für die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft entwickeln.
Bundesrat darf Sauenhaltung nicht ins Aus drängen
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, blickt mit großer Sorge um die Zukunft der Schweinehaltung in Deutschland auf die anstehende Entscheidung im Bundesrat: Die Tierhalter brauchen Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen. Es darf keinen unausgewogenen politischen Kompromiss geben, der das Aus für viele, vor allem kleine und mittlere Sauenhaltungsbetriebe bedeuten würde.
Der absehbare Strukturbruch könne ohnehin nur in begrenztem Umfang abgefedert werden. Neben praktikablen Regelungen seien zur Schadensbegrenzung zwei Dinge unerlässlich. Rechtssicherheit und vor allem ausreichende Übergangsfristen und Anpassungen im Bau-, Genehmigungs- und Umweltrecht. Damit muss die in vielen Regionen herrschende faktische Blockade für Um-und Neubauten von Stallanlagen überwunden und den Betrieben überhaupt erst möglich gemacht werden, neue Vorgaben umzusetzen
, so DBV-Präsident Rukwied.
Sauenhaltung in Deutschland: Bundesministerin Julia Klöckner setzt sich für Kompromiss im Bundesrat ein
BMEL - Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, will, dass auch kleine und mittlere Betriebe weiter wirtschaftlich die Sauenhaltung in Deutschland betreiben können. Die Ministerin setzt sich daher für einen Kompromiss im Bundesrat ein.
4. Runder Tisch Ferkelkastration am 03.06.2020
BMEL - Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat am 03.06. mit dem Handel und Tierzüchtern in einer Videokonferenz über das Thema Ferkelkastration gesprochen. Nachdem das Parlament Ende 2018 beschlossen hat, die Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration bis Ende 2020 zu verlängern, hat die Bundesministerin, sehr deutlich gemacht, dass es eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist nicht geben wird. Es bestehe hier kein Verhandlungsspielraum, auch keine Mehrheiten im Parlament. Der Stichtag stehe fest. Frau Klöckner verdeutlichte in dem Branchengespräch, dass es zu der betäubungslosen Ferkelkastration drei rechtskonforme Alternativen gebe: die Jungebermast, die Impfung gegen Ebergeruch und die Kastration unter Vollnarkose. Die Wirtschaft sei aufgefordert, diese bestehenden Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu nutzen. Es liege in der Verantwortung der Wirtschaft, die vorhandenen Alternativen in der Praxis anzuwenden. Bundesministerin Julia Klöckner hat auch nochmal klargemacht, das der sogenannte 4. Weg - die lokale Betäubung – im Gegensatz zur Vollnarkose mit Isofluran nach derzeitigem Erkenntnisstand keine wirksame Schmerzausschaltung bewirkt und daher nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gesetzeskonform ist. Die effektive Schmerzausschaltung ist aber ab dem 1. Januar 2021 zwingende gesetzliche Voraussetzung. Ausnahmen im Hinblick auf eine Aussetzung des Tierschutzgesetzes (Anwendung von Lokalanästhetika durch den Tierarzt, bis wissenschaftliche Studien abgeschlossen sind), die teilweise gefordert werden, sieht das Gesetz nicht vor. Die Bundesministerin zeigte sich aber offen für die Verlängerung der Antragsfristen zur Finanzierung von Narkosegeräten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist darauf hin, dass es in vielfältiger Weise die Einführung der alternativen Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration unterstützt hat.