BRS News Schwein
Bundesrat beschließt neue Düngeverordnung – Land startet Förderprogramm zum Nährstoffmanagement für Landwirtinnen und Landwirte
Der Bundesrat hat heute dem Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung der Bundesdüngeverordnung zugestimmt. Schleswig-Holstein hat daraufhin ein neues Förderprogramm für Landwirtinnen und Landwirte gestartet. Dort kann man ab dem 1. April einen Förderantrag stellen, um die aktuellen Herausforderungen im Umgang mit der Düngeverordnung besser umsetzen zu können. Mit technischen und baulichen Verbesserungen zur gezielteren Nutzung der Nährstoffgehalte in der Gülle soll der Grundwasserschutz weiter verbessert und der Einsatz von Mineraldünger verringert werden. Die Gesamtfördersumme für das Programm beläuft sich bis 2022 auf rund 4,8 Mio. Euro, das sind jährlich 1,6 Mio. Euro. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber ist enttäuscht über die Entscheidung des Bundesrats zur neuen Düngeverordnung. Es ist das Mindeste, dass die Neuregelungen für Landwirte in besonders belasteten Gebieten bis zum 1. Januar ausgesetzt werden, da deren Ausweisung noch völlig unklar ist. Eine generelle Verschiebung der Auflagen wäre das Gebot der Stunde gewesen. Das war unsere zentrale Forderung
, sagte die bayerische Landwirtschaftsministerin.
Der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing geht in seiner Kritik noch weiter: Die Bäuerinnen und Bauern sehen sich durch die pauschale 20%-Düngekürzung, wie sie seitens der Bundeslandwirtschaftsministerin vorgeschlagen wurde, in ihrer Existenz bedroht.
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf sprechen in ein ersten Stellungnahme von einer großen Herausforderung
für die Landwirtschaft.
Lokale Helden: Regionale Gastronomie-Angebote in der Corona-Krise
Wo gibt es jetzt noch schmackhaftes Essen, wie man es aus dem Wirtshaus oder der Restaurantküche kennt? Bayernweit entwickeln Wirte kreative Strategien, um ihre Betriebe trotz der geltenden Ausgangsbeschränkungen aufrecht zu erhalten. Denn Essensangebote zum Mitnehmen oder per Lieferservice sind weiterhin möglich. Das Landwirtschaftsministerium bündelt jetzt diese Angebote übersichtlich auf der Online-Plattform Lokal-Helden
(www.lokalhelden.bayern).
Finanzielle Unterstützung für polnische Berufspendler greift auch in Brandenburgs Landwirtschaft
Die vom Land beschlossene Unterstützung für Berufspendlerinnen und -pendler aus Polen greift auch in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Agrarminister Axel Vogel: "Landwirte, Gemüsebauern, Tierhalter – unsere märkischen Lebensmittelversorger – haben wir als systemrelevant anerkannt. Aussaat und Ernte, Versorgen von Tieren und Verarbeiten von Produkten sind ohne polnische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vielerorts in Brandenburg nicht mehr möglich. Deshalb kommt die Aufwendungsentschädigung von täglich 65 Euro für Berufspendler von Polen nach Brandenburg und 20 Euro je Familienmitglied explizit auch hier zum Einsatz. Das kann den rund 750 aus Polen nach Brandenburg pendelnden Menschen bei der Finanzierung von Unterkünften helfen.
Deutscher Wetterdienst und Landwirtschaftskammer treffen Vereinbarung
Ab sofort kann jeder Landwirt*in auf der Startseite der Landwirtschaftskammer das Informationsportal ISABEL (Informationssystem für die agrarmeteorologische Beratung der Landwirtschaft) des Deutschen Wetterdienstes direkt erreichen. Dieser ermöglicht es, die passenden Daten für die eigene Region direkt abzurufen. Aktuell wäre ISABEL auch ein gutes Instrument, um abzuschätzen, wann genau die Spargelernte je Standort beginnt. Genauso können Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen im Ackerbau besser terminiert werden, davon profitiert letztlich die Umwelt.
Link zur Homepage der Landwirtschaftskammer: www.lksh.de
Volksinitiativen gefährden schweizer Höfe
Die IG Zukunft Pflanzenschutz und economiesuisse engagieren sich gemeinsam gegen die extremen Agrarinitiativen. Die Initiativen führen zu steigenden Preisen für Konsumentinnen und Konsumenten, gefährden die regionale, landwirtschaftliche Produktion und schaden weiten Wirtschaftskreisen in der Schweiz
, heißt es in einer gemeinsamen Pressemeldung. Die Initiatoren befürchten, der IGP. Zudem hemmen sie Innovationen im Bereich des nachhaltigen Pflanzenschutzes.
Corona: Fragen und Antworten rund um Landwirtschaft
Christina Lenfers hat für top agrar viele Fragen und Antworten, die landwirtschaftliche Betriebe rund um Corona betreffen, zusammengetragen. Dabei geht es z.B. um Arbeitsrecht, Versorgung, Anträge, Lebensmittelverkauf, Entschädigungen etc.
Einige Bundesländer haben Hotlines speziell für Fragen von landwirtschaftlichen Betrieben in der Coronakrise geschaltet. Ein Überblick über Nummern und Erreichbarkeiten finden Sie hier.
Eine weitere Linkliste hat der Bundesverband der Praktischen Tierärzte zusammengetragen, davon einige Informationen nur für BpT-Mitglieder.
Verpflichtung zur Binnendifferenzierung
hib - Die geplante Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung sieht eine Verpflichtung der Länder zur Binnendifferenzierung vor. Darüber hinaus sei vorgesehen, zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Ausweisung belasteter Gebiete eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zu erlassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17805) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17334) mit. Darin hatten die Abgeordneten gefragt, welche Kriterien über die Zuordnung einer Fläche zu einer weißen
oder einer roten
Gebietskulisse entscheiden. Die Einstufung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper erfolge nach den Vorgaben der Grundwasserverordnung. Zur Abgrenzung von nitratbelasteten Gebieten seien Messstellen zu verwenden, mit denen sich hinreichend sicher sämtliche Nitrat-Belastungen aus landwirtschaftlichen Quellen
nachweisen ließen, schreibt die Regierung in der Antwort. Eine Evaluation der Maßnahmen erfolge im Rahmen der Berichterstattung an die EU-Kommission. Der nächste Nitratbericht sei der Kommission bis Ende Juni 2020 zu übermitteln.
NRW hat am 24. März die Landesdüngeverordnung bereits angepasst. Auf Basis dieser Ergebnisse sowie von Modellierungen hat das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem LANUV eine Binnendifferenzierung in den belasteten und landwirtschaftlich beeinflussten Gebieten vorgenommen und darauf aufbauend eine neue Gebietskulisse skizziert.
Kaniber fordert Übergangsfrist bei der Düngeverordnung
Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber fordert auf Grund der zusätzlichen Belastung der Landwirtschaft durch die Corona-Krise, dass die neue Düngeverordnung später in Kraft tritt: Die Landwirte sollten die Vorgaben der neuen Düngeverordnung erst ab 2021 anwenden müssen. Damit bekämen sie in diesen Krisenzeiten ausreichend Zeit für die notwendigen betrieblichen Anpassungen
, sagte Kaniber. Bayern wird im Bundesrat beantragen, dass die neue Verordnung erst am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Kaniber erwartet eine breite Unterstützung des Antrags durch andere Bundesländer.
Jetzt müssen wir uns voll und ganz auf die Bewältigung der Corona-Krise konzentrieren
, sagte Kaniber.
EU plädiert für Grenzübergänge mit Sonderfahrspuren für reibungslosen Warenverkehr
Die europäische Kommission hat gestern im Dringlichkeitsverfahren eine Ergänzung ihrer Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen beschlossen. Angestrebt wird ein unionsweiter kooperativer Prozess, mit dem sichergestellt wird, dass alle Waren, nicht nur wesentliche Waren wie Lebensmittel und medizinische Lieferungen, ohne Verzögerungen schnell an ihren Bestimmungsort gelangen. Das Passieren der Green-Lane
-Grenzübergangsstellen (d.h. Grenzübergänge mit Sonderfahrspuren) sollte einschließlich etwaiger Kontrollen und Gesundheitsüberprüfungen der Beschäftigten im Verkehrssektor an Binnenlandgrenzen nicht länger als 15 Minuten dauern. Die im Verkehrssektor Beschäftigten sollten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Wohnort die Binnengrenzen überschreiten dürfen. Einschränkungen wie Reisebeschränkungen und obligatorische Quarantäne von Beschäftigten im Verkehrssektor sollten unbeschadet der Tatsache aufgehoben werden, dass die zuständigen Behörden angemessene und speziell angepasste Maßnahmen zur Minimierung des Ansteckungsrisikos ergreifen können.
Als Saisonarbeiter steuerfrei zum Kurzarbeitergeld dazuverdienen
Angestellt, die aufgrund der Coronakrise Kurzarbeitergeld beziehen, dürfen künftig bis zur Höhe des alten Nettolohnes steuerfrei hinzuverdienen. Ein Angestellter, der bisher 2.000 Euro netto verdient hat und aufgrund der Kurzarbeit nur noch 1.200 Euro (60 % des alten Nettolohnes) erhält, kann 800 Euro hinzuverdienen. Und Arbeitskräfte werden dringend gesucht. Ein neues Jobportal ist Clever Ackern
. Weitere finden Sie hier.