BRS News Schwein
Kann das Futtermittel beanstandet werden? Toleranzen und Analysenspielräume für Einzel- und Mischfuttermittel
Wenn ein Landwirt wissen möchte, ob sein geliefertes Futter der Deklaration auf dem Lieferschein entspricht, muss eine Probe in einem Labor untersucht werden. Um die Ergebnisse später bei möglichen Rechtsstreitigkeiten verwenden zu können, ist ein amtlicher Probenehmer einzuschalten. Um zu prüfen, ob der Befund der Futtermittelanalyse mit der Deklaration übereinstimmt, muss der Landwirt die futtermittelrechtlichen Toleranzen kennen.Handelt es sich um einen Zusatzstoff, sind darüber hinaus die Analysenspielräume von Bedeutung. Diese werden vom VDLUFA regelmäßig überarbeitet.
Kommunikationstraining: Dr. Albert Hortmann-Scholten referiert über Verbrauchererwartungen und gesellschaftliche Forderungen
Um im Erzeuger-Verbraucher-Dialog zu bestehen, ist selbstbewusstes Auftreten die Grundvoraussetzung.Dialog auf Augenhöhe(8. bis 10. März und 5. bis 7. April) ist eine Qualifizierungsmaßnahme des Niedersächsischen LandFrauenverbandes (NLV) Hannover, die Frauen in der Landwirtschaft auf einen objektiven Austausch mit Verbraucher*innen, Medienvertreter*innen und Besuchergruppen vorbereitet.
Ein intensives Kommunikationstraining und begleitender Austausch stehen auf dem Programm, ergänzt um fachlichen Input zu aktuellen Agrarthemen. Die Teilnehmerinnen gewinnen ein sicheres Auftreten und erlernen treffende Argumentationen, wie Sie auf Augenhöhe Landwirtschaft erklären können – und auch die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen unterstützt sie dabei: Dr. Albert Hortmann-Scholten, bei der LWK Leiter des Fachbereichs Betriebswirtschaft, Markt, Unternehmensberatung, Familie und Betrieb und Sozioökonomische Beratung, wird mit den Teilnehmerinnen am 6. April drei Stunden lang über
Nutztierhaltung im Spannungsfeld zwischen ökonomischen Zwängen, Verbrauchererwartungen und gesellschaftlichen Forderungensprechen.
Die Maßnahme umfasst zwei Wochenenden und findet vom 8. bis 10. März und vom 5. bis 7. April im Bildungszentrum HVHS Hustedt, Zur Jägerei 81, 29229 Celle statt. Die Kosten betragen 180 Euro inklusive Unterkunft, Verpflegung und Material.
Anmeldung bitte bis 22. Februar beim NLV, Johannssenstraße 10, 30159 Hannover, Fax: 0511-35396015, Mail: nlv@landfrauen-nlv.de. Weitere Infos unter der Rufnummer 0511 35 39 600.
Ferienwoche: Einmal richtig Bauer sein. Angebot für Grundschulen
Wolltest Du schon immer erleben, wie es auf einem Bauernhof zugeht? Das LBZ bietet in den Osterferien 2019 erstmals ein Ferienangebot für Grundschülerinnen und Grundschüler an.
In dieser Ferienwoche werden wir einige Tage wie echte Bäuerinnen und Bauern die Tiere versorgen. Wir sammeln Hühnereier ein, füttern Schafe und Ziegen, machen den Kälbern einen gemütlichen Schlafplatz und werden sogar selber melken. Dabei erfahren wir viel über die Tiere auf dem Hof. Wir wollen aber auch künstlerisch aktiv werden: Die Kuh bringen wir auf die Leinwand und mit echter Schafwolle filzen wir lustigen Osterschmuck.
Ort: LBZ Echem, Zur Bleeke 6, 21379 Echem, Anmeldung & Infos: Tel.: 04139-698-124
Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer finanziellen, familiären oder sonstigen Situation nicht an anderen Ferienangeboten teilnehmen können
Landtierarztmangel führt zu tierschutzrelevanten Problemen
Der Tierartzmangel auf dem Land war Thema anlässlich der Grünen Woche in Berlin. Insbesondere in wenig attraktiven Regionen kann die lückenlose Versorgung der Heim- und Nutztiere nicht mehr gewährleistet werden. Besonders deutlich wird dies an Wochenenden. Wenn dies dazu führt, dass Tiere notgeschlachtet werden müssen, ist das tierschutzrelevant. Hierüber informiert dieKleine Zeitungin Österreich. Wegen fehlender tierärztlicher Geburtsunterstützung musste in der Steiermark eine Kuh notgeschlachtet werden.
Der Berufsverband der Tierärzte schlägt eine Regelung wie in der Humanmedizin vor. Gemeinden beteiligen sich mit Zuschüssen an der Aufrechterhaltung einer Notversorgung. In Zeiten globaler Seuchen erscheint dies drängender als je zuvor.
Bundesministerin stellt Kriterien für das staatliche Tierwohlkennzeichen vor
Nachdem die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, den ressortabgestimmten Gesetzentwurf für ein dreistufiges Tierwohlkennzeichen zur Notifizierung in Brüssel vorgelegt hat, hat sie heute die Kriterien für das neue staatliche Tierwohlkennzeichen der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese werden Grundlage der zum Gesetz zugehörigen Verordnung sein.Das anspruchsvolle staatliche Siegel hat zur Voraussetzung, dass nur diejenigen damit werben dürfen, die verpflichtend und überprüfbar höhere Tierschutzanforderungen, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, erfüllen. Die Zeit von der Geburt bis zur Schlachtung eines Tieres wird dabei in den Blick genommen. Mindestens 20 Prozent mehr Platz für die Tiere gelten bereits in der ersten Stufe, aber auch ressourcen- und managementbezogene Kriterien liegen zu Grunde. Das Kennzeichen wird zunächst für Schweine gelten, dann ausgeweitet werden zum Beispiel auf Geflügel.
„Fachkonferenz Nutztierstrategie - Dialog zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Nutztierhaltung für Nordrhein-Westfalen mit dem Themenschwerpunkt Schwein
Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Internationales Zentrum für Nachhaltige Entwicklung, in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen macht auf die geplante Fachkonferenz Nutztierstrategie - Dialog zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Nutztierhaltung für Nordrhein-Westfalen mit dem Themenschwerpunkt Schwein
am 3. April 2019 in Bonn aufmerksam.
Nationale und internationale Experten aus Politik, Wissenschaft und Praxis diskutieren über zukünftige Strategien einer nachhaltigen Nutztierhaltung. Der genaue Veranstaltungsort sowie das Programm der Fachkonferenz werden in Kürze bekanntgegeben.
Informationsveranstaltung "Umweltverträgliche Landwirtschaft" am 04./05. April
Das Ingenieurbüro IBE - Ingenieurbüro Eckhof GmbH lädt zur diesjährigen Informationsveranstaltungen zum ThemaUmweltverträgliche Landwirtschaftam 04./05. April nach Berlin - Schönefeld ein. Tagungsort ist das Hotel Holiday Inn.
Anliegen der Veranstaltung ist es, aktuelle Anforderungen und neue Entwicklungstendenzen an eine umweltverträgliche, tiergerechte und zugleich rentable Landwirtschaft durch kompetente Referenten (u. a. aus Landes- und Bundesministerien, Behörden, Forschung, Ingenieurbüros, Rechtsanwaltskanzleien) aufzuzeigen. Einige Vorträge zurückliegender Veranstaltungen finden Sie auf der Homepage des Veranstalters.
Interessenten wenden sich bitte direkt an das Ingenieurbüro.
Gesetzliche Regelungen für "Massentierhaltungen"
In der öffentlichen Diskussion wird gerne der BegriffMassentierhaltunggenutzt, ohne zu wissen, was darunter eigentlich zu verstehen ist und welche Folgen sich daraus für die Tiere ergeben. Grundsätzlich: es gab in den 80er Jahren eine sog. Massentierhaltungsverordnung, die besondere Anforderungen an die Hygiene für große Tierbestände festgelegt hat. Diese Verordnung wurde in der Schweinehaltung durch die Schweinehaltungshygiene-VO abgelöst.
Margen und Rabatte dürfen von Händlern nicht genutzt werden, um den Einstandspreis zu unterlaufen
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat Ende 2018 eine Sachstandsanalyse zurRegulierung von Lebensmittelpreisenveröffentlicht. Hintergrund ist u.a. das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels vom 18. Dezember2007, mit dem Lebensmittel von Unternehmen mit gegenüber kleinen und mittleren Wettbewerbern überlegener Marktmacht nur noch dann unter dem Einstandspreis angeboten werden, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Bei der Analyse geht es um die Einschätzung, wie Aufschläge oder Margen bei den Preisen von Lebensmitteln von Interesse sind und ob es hierfür eine Regulierung braucht. Die Analyse ergibt, dass diese Praxis von Händlern dazu führen könne, einen niedrigeren Einstandspreis für einzelne Produkte zu berechnen und damit den Verkaufspreis entsprechend abzusenken. Dies gefährde die effektive Anwendung der Vorschrift und laufe dem o.g. Schutzzweck zuwider.
Management ist nach wie vor Schlüssel für mehr Tierwohl
DGS - Das Thünen-Institut hat zusammen mit anderen Forschungspartnern wissenschaftliche Literatur zu Thema Ökolandbau ausgewertet. Besonderes Augenmerk wurde auf die Bereiche Wasserschutz, Bodenfruchtbarkeit, biologische Vielfalt, Klimaschutz und -anpassung, Ressourceneffizienz und Tierwohl gelegt. …Kein klares Bild zeige sich beim Tierwohl. Bei 46 % der Vergleichspaare wurden keine eindeutigen Unterschiedezwischen ökologischer und konventioneller Tierhaltung festgestellt. Die ökologische Wirtschaftsweise wies bei 35 % derVergleichspaare Vorteile auf, die konventionelle bei 19 %. Hinsichtlich Verhalten und Emotionen deuten sich Vorteile der ökologischen Tierhaltung an. Bei der Tiergesundheit sind keine grundlegenden Unterschiede festzustellen; das Management trage entschiedener dazu bei, als die Wirtschaftsweise.