BRS News Schwein

29.02.2020

Forscher diskutieren Lösungsansätze für die europäische Gentechnik-Gesetzgebung

Point - Es wir immer deutlicher, dass die veraltete Gesetzgebung im Gentechnikbereich mit der immer rascheren wissenschaftlichen Entwicklung auf diesem Gebiet nicht Schritt gehalten hat, und ihren Zweck nicht mehr erfüllt. Der Ruf nach einer Reform des Rechtsrahmens in der EU aus der Forschung, aber auch von Pflanzenzüchtern, wird immer lauter. Eine Gruppe von 11 Wissenschaftlern aus fünf europäischen Ländern, darunter auch aus der Schweiz, stellen jetzt in einer Serie von drei Fachartikeln Optionen für eine Reform der EU Gesetzgebung im Gentechnik-Bereich vor. Sie regen an, sich bei der Beurteilung von Produkten künftig vermehrt an deren Eigenschaften und weniger am Herstellungsprozess zu orientieren, da dies für eine Risikoabschätzung sinnvoller sei. Für Lebensmittel und Produkte, die mittels Genome Editing verändert wurden, die aber keine fremde Erbinformation enthalten, empfehlen die Wissenschaftler, auf eine verbindliche Kennzeichnung zu verzichten, da derartige Veränderungen nicht zweifelsfrei von natürlichen Veränderungen unterschieden werden können.

 
28.02.2020

Umstellung: EU-Bio und Öko-Verbände im Vergleich

Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland denken darüber nach, auf ökologische Wirtschaftsweise umzustellen. Wer sich für eine Umstellung entscheidet, steht vor einer Reihe von Fragen, die es zu beantworten gilt. Eine davon ist: Soll der Betrieb allein nach EU-Öko-Verordnung, also nach gesetzlichem Standard, bewirtschaftet werden oder geht man noch einen Schritt weiter und schließt sich einem ökologischen Anbauverband an?

 
28.02.2020

Novellierte Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 greift: 7. Nährstoffbericht mit positiven Ergebnissen

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast hatte bei der aktuellen Vorstellung des 7. Nährstoffberichts positive Nachrichten zu verkünden. Das Ergebnis macht Mut. Wir haben mit den Landwirten gemeinsam die Herausforderung angenommen und konsequent umgesteuert, erklärte sie. Die Bilanz: Eine sichtbare Verbesserung bei der Nährstoff-Problematik. Nur noch fünf statt bislang sieben Landkreise verzeichnen einen Stickstoffüberschuss. Das Emsland und das Ammerland haben es geschafft, ihre Überschüsse im Mittel unter den erlaubten Kontrollwert abzusenken.

 
28.02.2020

Nährstoffüberschüsse konsequent abgebaut

Unsere Landwirte setzen alle Hebel in Bewegung, um die im Mai 2017 verschärften Vorgaben der Düngeverordnung zu erfüllen. Mit diesen Worten kommentiert Landvolkvizepräsident Dr. Holger Hennies die Daten des heute vorgelegten Nährstoffberichtes der Landesregierung. Wir sehen, dass die Landwirte landesweit ernsthaft mitarbeiten, um Nährstoffeinträge in Gewässer zu verhindern und die Nährstoffobergrenzen einzuhalten, schildert er und fügt an: Nährstoffüberschüsse wurden konsequent abgebaut. Der für 2018/19 ausgewiesene Überschuss von 31.000 Tonnen ist bereits Vergangenheit, unsere Landwirte haben nach den jüngsten Statistiken ihren Mineraldüngereinkauf um genau diese Menge nochmals reduziert. Für die geplanten weiteren Einschränkungen der Düngung durch den Bundesgesetzgeber sieht Hennies daher keine Notwendigkeit. Nachholbedarf gebe es nur in einzelnen Regionen und auf einzelnen Höfen, räumt der Vizepräsident und Vorsitzende des Umweltausschusses im Landvolk Niedersachsen ein.

 
28.02.2020

Jungebermast mit Immunokastration (Video)

Die sogenannte Immunokastration zur Vermeidung des Ebergeruchs beim Fleisch von geschlechtsreifen männlichen Schweinen hat sich seit 20 Jahren in der Praxis bewährt, ist zuverlässig und gesundheitlich unbedenklich. Schweinehaltende Landwirtinnen und Landwirte müssen sich noch dieses Jahr für eine der Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration entscheiden. Denn ab dem 01.01.2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland endgültig verboten. Dennoch bleiben Fragen: Wie hoch ist der Mehraufwand durch die Impfung? Und wie sieht es mit der Vermarktung des Fleisches aus? Christian Hain hat gute Erfahrungen mit der Immunokastration gemacht. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) informiert.

 
28.02.2020

Bundesweite Veranstaltungen zu den Alternativen der betäubungslosen Ferkelkastration

Logo BZL

Ab Januar 2021 müssen schweinehaltende Betriebe in Deutschland eine der vier zulässigen Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration anwenden: Jungebermast, Jungebermast mit Immunokastration, Kastration mit Isoflurannarkose oder Injektionsnarkose. Es gibt keinen Königsweg, jeder Betrieb muss sich mit den zur Verfügung stehenden Alternativen beschäftigen und herausfinden, welche betriebsindividuell am besten passt. Als Entscheidungshilfe hat das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) eine Broschüre, fünf Poster und vier Videos herausgegeben sowie Informationen auf dem BZL-Praktikerportal online gestellt.

Die Broschüre Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration informiert praxisnah über die Vor- und Nachteile der vier Alternativen, die betriebsorganisatorischen Voraussetzungen. Alle Methoden werden betriebswirtschaftlich bewertet, wobei auch der Zeitaufwand berücksichtigt wird. Die Poster zeigen und erläutern den Ablauf der jeweiligen Methode, daneben gibt es noch ein Übersichtsposter mit den Vor- und Nachteilen der zulässigen Alternativen. Diese Medien können über den BLE-Medienservice kostenfrei bestellt werden. Vier Videos zu jeder Methode sind auf dem BZL-YouTube-Kanal verfügbar. In den jeweils achtminütigen Videos berichten Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter von ihren Erfahrungen, ergänzt durch Stellungnahmen eines Experten. Im Internet auf www.praxis-agrar.de werden neben grundlegenden Informationen zu den einzelnen Methoden auch Erfahrungen von Landwirten in Form von Betriebsreportagen angeboten.

 
28.02.2020

Unterstützung für Borchert Kommission

Nach Bundestag und Verbänden spricht sich nun auch die Mehrheit der Länder für die Empfehlungen der Borchert-Kommission aus. Im Rahmen seiner Stellungnahme zum Agrarbericht 2019 der Bundesregierung fordert der Agrarausschuss des Bundesrates die Bundesregierung dazu auf, umgehend geeignete Instrumente, wie eine Tierwohlabgabe, umzusetzen. Damit sollen der Umbau zu einer zukunftsfähigen Nutztierhaltung ermöglicht und Strukturbrüche vermieden werden.

 
28.02.2020

Infoveranstaltungen: Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration in NRW an 22 Terminen

Auf die Schweinehalter in Deutschland kommt ab dem 1. Januar 2021 das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zu. Die Landwirtschaftskammer NRW bietet daher Infoveranstaltungen in den Regionen zum Thema Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration an.
Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden Schweinehalter, Tierärzte und Berater umfänglich über ökonomische Betrachtungen, betriebliche Voraussetzungen, organisatorische Auswirkungen und wissenschaftliche Hintergründe der Alternativmethoden informiert. Es besteht die Möglichkeit, sich umfassend mit der Thematik zu beschäftigen sowie in den direkten Austausch mit Beratern, Tierärzten und Landwirten zu treten, die bereits Erfahrungen zu den Alternativen gesammelt haben.
Im Auftrag des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) werden die Veranstaltungen in verschiedensten Bundesländern und Regionen durch einige Mitgliedsorganisationen des Bundesverbands Rind und Schwein e.V. (BRS) organisiert. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei!

 
28.02.2020

Neue QS-Checklisten für Tierhalter zur betrieblichen Eigenkontrolle

Den tierhaltenden Betrieben im QS-System stehen jetzt überarbeitete Checklisten für ihre betriebliche Eigenkontrolle zur Verfügung. Damit lassen sich die jährlichen Eigenkontrollen noch einfacher praktizieren, so dass die Betriebe Zeit sparen und gleichzeitig damit für das Audit und auch eine amtliche Kontrolle gut vorbereitet sind.

 
27.02.2020

Rentenbank weitet Förderzuschuss auf alle Darlehensvarianten aus

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ihren Förderzuschuss ab sofort in allen Darlehensvarianten an. In den Basis-Konditionen beträgt er einmalig 1,00 Prozent und in den besonders günstigen Top-Konditionen 1,50 Prozent des Darlehensbetrags. Der Förderzuschuss der Rentenbank wird zusammen mit dem Darlehen bei der Hausbank beantragt.

Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.