BRS News Schwein
Ausgestaltung der "Binnendifferenzierung" in Arbeit. Ertragseinbußen geltend machen
In den vergangenen Wochen gab es zwischen den beiden Ministerien (BMEL, BMU) und der EU-Kommission intensive Gespräche über die notwendigen Anpassungen bei der Düngeverordnung. Ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit wurde aus Sicht von Bundesministerin Julia Klöckner erreicht: Es wird der Bundesregierung per Verwaltungsvorschrift nun möglich sein, bundeseinheitliche Kriterien in Bezug auf Gebietskulissen und Messstellen in den Bundesländern festzulegen. Das unterschiedliche Vorgehen in den Ländern hat bei vielen Landwirten zu verständlichen Protesten geführt. Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung von belasteten Grundwasserkörpern, erfolgt die Ausweisung der Gebiete (so genannte rote Gebiete
) mit zusätzlichen Auflagen künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert. Zurzeit arbeiten das Thünen-Institut in Braunschweig und das Forschungszentrum Jülich intensiv an einer Ausgestaltung der Binnendifferenzierung. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Naussau e.V. fordert vor diesem Hintergrund eine umgehende Aussetzung der roten Gebiete
. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass Landwirte im Falle einer Neuabgrenzung der Roten Gebiete
einen Erstattungsanspruch für nicht erforderliche Betriebseinbußen geltend machen könnten. Der Verein beruft sich dabei auf das Verwaltungsgericht Trier (9 L 5154/19.TR –). Wie diese Einbußen kalkuliert werden könnten, steht in der Begründung zum aktuellen Referentenentwurf der Düngeverordnung. In der Summe geht es um Ertragseinbußen in Höhe von rd. 200 Mio. Euro jährlich.
Düngeverordnung – fristgerechte Zuleitung an den Bundesrat ist erfolgt
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Düngeverordnung fristgerecht über das Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugeleitet. Die zwölf wichtigsten Verschärfungen hat Stefanie Awater-Esper für top agrar Premium zusammengefasst.
Den Referentenentwurf in der Fassung, wie er dem Bundesrat zugeleitet wurde, finden Sie hier.
WLV-Veredlungstag 2020
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) veranstaltet am Donnerstag, den 19. März 2020, seinen Veredlungstag 2020 in der Halle Münsterland in Münster. Das Thema lautet: Zukunft der Nutztierhaltung – welcher Weg ist der richtige?
Die Teilnahme am Veredlungstag ist kostenlos.
Chinesisches Institut entwickelt Impfstoff gegen ASP
Ein führendes chinesisches Veterinärforschungsinstitut in Harbin, das zur Chinesischen Akademie für Agrarwissenschaften (CAAS) gehört, berichtet, es hätte einen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) entwickelt. Die Forscher entfernten sieben Genabschnitte im Virus und entwickelten so einen Lebendimpfstoff mit reduzierter Virulenz. Die Entdeckung wurde in einem Artikel im Science China Life Sciences angekündigt, berichtet der niederländische Nachrichtendienst Boerderij
. Der Artikel erwähnt nicht, wann ein kommerzieller Impfstoff verfügbar sein könnte.
Netzwerken ist alles – gerne persönlich!
Sie sind innovativ, risikobereit, kooperativ und dazu digital bestens vernetzt: Gründer, Unternehmer und Investoren in der Agrarszene, die sich auf der Online-Plattform f3.de treffen. Doch nichts geht über den persönlichen Gedankenaustausch. Das nächste f3-Scheunengespräch findet am 24. März in Kooperation mit dem 4. Global Food Summit in München statt. Es ist ein Format, das im vergangenen Jahr in Münster, Osnabrück und Kiel bereits hunderte Interessierte, Studierende und Gründer mit einer neuen Geschäftsidee, innovative Landwirte und agrarische Quereinsteiger zusammengebracht hat. Im Mittelpunkt steht diesmal die Ernährung der Zukunft.
Das Richtige für den Klimaschutz tun – aber was?
Am 5. März ist Tag des Energiesparens
; beim Schutz des Klimas sind alle gefragt. So lautet jedenfalls der offizielle Tenor bei Umfragen. Als großer Landnutzer wird hier vor allem die Landwirtschaft in die Pflicht genommen. Aber auch viele Mitbürgerinnen und Mitbürger sind nicht bereit, auf liebegewonnene Gewohnheiten zu Gunsten des Klimas und eines geringeren Kohlendioxidausstoßes zu verzichten, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.
Ob man auch durch eine Reduzierung beim Verzehr tierischer Produke das Klima schützen kann, beantworten Studien der Universität Gießen und der Universität Oxford.
Umgang mit Tieren in Zeiten des Coronavirus
Mit den steigenden Fallzahlen von humanen Infektionen mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 stellt sich auch die Frage der Empfänglichkeit von Haus- und Nutztieren und deren möglicher epidemiologischer Bedeutung. Dem Friedrich-Loeffler-Institut und dem Robert Koch-Institut wurden bisher keine Informationen aus China oder anderen von SARS-CoV-2 betroffenen Ländern bekannt, die auf eine besondere Rolle von Haus- und Nutztieren schließen lassen. Ebenso gibt es keine Hinweise darauf, dass Hunde und Katzen mögliche Überträger darstellen.
Amerikaner entwickeln ASP-Schnelltest
©SuS - Als ASP erstmals in Asien nachgewiesen wurde, machten sich Forscher, Wissenschaftler und Entwickler der Silver Lake Research Corporation (USA) an die Arbeit, um einen benutzerfreundlichen Test zu entwickeln. Jetzt ist die Entwicklung abgeschlossen und die Untersuchung auf Schweinepest kann direkt vor Ort vorgenommen werden. Man benötigt lediglich wenige Tropfen Blut, welche aufbereitet und mit Wasser verdünnt werden. Mittels Teststreifen wird dann auf das Vorhandensein von Antikörpern untersucht. Die Testkits werden unter dem Namen PenCheckTM vertrieben.
ASP-Situation in Rumänien ist weiterhin nicht unter Kontrolle.
©SuS- In Rumänien ist wieder eine große Schweinzuchtanlage der dänischen DanBred-Gruppe der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zum Opfer gefallen. Der Bestand mit rund 42.000 Tieren wurde umgehend gekeult, nachdem bei 23 Schweinen die Krankheit festgestellt worden war.
«Global Gene Editing Regulation Tracker» gibt weltweite Übersicht zu Anwendung und Stand der gesetzlichen Regulierung
Die in den letzten Jahren aufgekommenen Verfahren zur gezielten Veränderung des Erbguts (Genome Editing oder Gen-Chirurgie) haben in vielen Bereichen grosse Fortschritte in der Forschung ermöglicht. Dabei wird die Anwendung des Genome Editings in verschiedenen Weltregionen sehr unterschiedlich geregelt, auch abhängig vom Einsatzzweck. Um eine Übersicht zu dem internationalen Mosaik der gesetzlichen Regelungen zu geben, hat die non-Profit Organisation Genetic Literacy Project die neue Website Global Gene Editing Regulation Tracker lanciert. Zum Genome Editing bei Nutzpflanzen stehen Brasilien, Argentinien, Israel, die USA und Chile als besonders anwendungsfreundlich und ohne spezielle Einschränkungen für den Anbau ganz oben auf der Liste. Russland, China und Indien finden sich im Mittelfeld, da dort Forschung auf dem Gebiet läuft, und entsprechende Bestimmungen ausgearbeitet werden. Die EU findet sich weit unten, da hier praktische Anwendungen weitgehend eingeschränkt sind.